Kategorie-Archiv:5. Verbesserungen in Holweide

Kein Fußweg über die Strunde

Leider wurde unsere Forderung nach einem Fuß- und Radweg zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Burgwiesenstraße über die Strunde und durch die Wiesen abgelehnt. Die Verwaltung begründet dies mit dem dortigen Naturschutz. Das können wir einerseits verstehen, weil wir das Naturschutzgebiet natürlich auch sehr schätzen. Andererseits ist aber gerade das der Grund, weshalb wir das Gebiet für Fußgänger und Radfahrer zugänglich machen wollten. Die Regelung ist aber leider eindeutig, deshalb können wir diese Forderung vorerst nicht weiter verfolgen.


Mitteilung aus der  20. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 13.03.2017, 17:00-17:45 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln. (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 10.2.8: Fuß- und Radweg Maria-Himmelfahrt-Straße/Burgwiesenstraße

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 18.01.2016 zu prüfen, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der dortigen Grün- und Freifläche nicht beeinträchtigt wird.

Für die Beantwortung der Fragestellung, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann, müssen maßgeblich zwei planungsrechtliche Aspekte betrachtet werden:

1) Anforderungen an das Naturschutzrecht und die Wasserrahmenrichtlinie

Der betreffende Weg liegt im Geltungsbereich des geschützten Landschaftsbestandteiles „LB 9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide“ des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Schutzzweck dieses geschützten Landschaftsbestandteiles besteht in der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Erhaltung von Fließwassersystemen und Bachauenlandschaften, so wie in der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes durch Erhaltung vorhandener Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft.

Das Vorhaben verstößt gegen die für diesen geschützten Landschaftsbestandteil geltenden Verbote. Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht in Aussicht gestellt werden, da eine Befreiung nur zu erteilen ist wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Zu 1.: Dies kann hier nicht angewendet werden. Das öffentliche Interesse zur Anlage eines Fuß- und Radweges überwiegt hier eindeutig nicht gegenüber dem öffentlichen Interesse „Naturschutz“. Bei dem LB 9.02 handelt es sich um eine der wenigen Naturrauminseln im Siedlungsbereich mit außerordentlicher orts- und landschaftsbildprägenden kulturhistorischen Bedeutung und einem Lebensraum, der von besonderem Wert für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist. Alleine der Bau einer Brücke über den Strunderbach würde hier eine gewaltige Beeinträchtigung bedeuten. Im Gegenzug besteht bereits eine als Rad- und Fußwegeverbindung zu nutzende Verbindung von der Burgwiesenstraße über die Ferdinand-Stücker-Straße zur Maria-Himmelfahrt-Straße., welche asphaltiert und beleuchtet ist. Der Streckenunterschied beträgt nur ca. 130 Meter.

Zu 2.: Die Abweichung würde auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung führen, da eine Wegeverbindung wie oben aufgeführt bereits besteht. Die Maßnahme ist auch nicht mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren.

Daher werden die Befreiungsvoraussetzungen für die Maßnahme seitens der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Köln nicht gesehen.

Der geplante Wegeausbau liegt im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Daher wäre die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG und damit die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) notwendig.

Zu beachten sind zusätzlich die Bestimmungen des besonderen und allgemeinen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Diese sind in einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu würdigen. Ferner sind für den Bau einer neuen Brücke über den Strunderbach außerdem die Richtlinien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.

2) Aufstellung eines Bebauungsplanes

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes würde die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation neu geordnet werden. Hierbei würde das zu schaffende Baurecht für die Wegeverbindung Bestandteil bzw. Ergebnis der städtebaulichen Abwägung sein. Der geplante Weg erhält eine städtebaulich, übergeordnete Bedeutung als Komplettierung einer von Norden nach Süden verlaufenden Wegeverbindung. Er würde im Norden an die Grünverbindungen nördlich der Bergisch Gladbacher Straße anschließen, die in die neu errichtete öffentliche Grünanlage des Wohngebietes Hülsenweg (Bebauungsplan Nr. 72499/05, „Hülsenweg in Köln-Höhenhaus“) münden. Im Süden schließt der Weg an die Freiräume südlich der Burgwiesenstraße an.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der der Beirat der unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen ist, wird die Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich werden.

Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf Grundlage der aktuellen bauplanungsrechtlichen Ausgangssituation die Anlage eines Weges nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die Bezirksvertretung Mülheim, die in ihrer Sitzung am 10.12.2007, die Einrichtung dieser Verbindung aus Gründen des Landschaftsschutzes bereits schon einmal abgelehnt hatte.

Köln und Bergisch Gladbach stellen gemeinsames Verkehrskonzept vor

Als wir vor über drei Jahren mit unseren Forderungen nach einem Verkehrskonzept für Holweide zum ersten Mal an alle Politiker im Umkreis herantraten, hatten wir ein Hauptproblem: Die Zuständigkeiten liegen zwischen den Städten Köln und Bergisch Gladbach sowie Land NRW und Bund verstreut. Nun gibt es eine tolle Neuigkeit: Köln und Bergisch Gladbach arbeiten zusammen!

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 21.01.17 und am 23.01.2017 berichtete, gibt es ein Papier eines gemeinsamen Runden Tisches der Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises, das 33 Maßnahmen zum Thema Verkehr beinhaltet. Die Liste enthält kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen.

Das Konzept wurde vorgestellt von

  • Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach,
  • Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
  • dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Hermann-Josef Tebroke,
  • dem Kölner Verkehrsamtsleiter, Klaus Harzendorf,
  • dem Geschäftsführer des Vereins „Region Köln/Bonn“, Reimer Molitor.

Der Kölner Stadtanzeiger zitiert die Beteiligten folgendermaßen:

Henriette Reker:

„Wenn früher auf Kölner Seite geblockt worden sein sollte, dann ist das mit mir vorbei.“

Dr. Hermann-Josef Tebroke:

„Das ist jetzt ein wichtiger Maßnahmenkatalog, aber wichtig ist, dass wir dranbleiben.“

Klaus Harzendorf:

„Der Schwerpunkt der vorgestellten Projekte liegt ganz eindeutig auf der Stärkung des öffentlichen Verkehrs.“

„Alle Projekte auf der Liste werden von den verschiedenen Verwaltungen als sinnvoll eingeschätzt und dementsprechend gefördert.“

Welche Maßnahmen betreffen insbesondere Holweide? 

Den kompletten Maßnahmenkatalog findet man auf der Seite des Vereins „Region Köln/Bonn e.V.“. Die Maßnahmen sind nicht priorisiert, sondern werden von den Beteiligten als gleich bedeutsam eingestuft.

An der Erstellung beteiligt und zuständig für die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahmen sind:

  • die Städte Bergisch Gladbach und Köln,
  • der Rheinisch-Bergische Kreis,
  • das Land Nordrhein-Westfalen,
  • der Nahverkehrsverband Rheinland
  • die Verkehrsunternehmen KVB, RVK und Wupsi

Kurzfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung innerhalb der nächsten 4 Jahre)

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann‐Bensberg-Straße, Stadt Köln
  • Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Stadtgrenze, verantwortlich: Stadt Köln
  • Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungsfahrbahn der Bergisch Gladbacher Straße, verantwortlich: Stadt Köln
  • Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radweg zwischen Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, Rheinisch Bergischer Kreis
  • Prüfung, ob Kapazitäten der P+R‐Anlagen (Park+Ride) an der Haltestelle Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. Alternativen prüfen, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach
  • Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und Bergisch Gladbach durch den
    VRS, verantwortlich: Nahverkehr Rheinland GmbH
  • Ausbau B+R-System (Bike+Ride) an allen Haltestellen

All diese Maßnahmen wurden aus unserem Forderungskatalog übernommen!

Mittelfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzungszeitraum von 5 bis 8 Jahren)

  • Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße und A3, verantwortlich: Stadt Köln
  • Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn, verantwortlich: Stadt Köln
  • Regionalradwege: Ausbau regionaler Radwege insbesondere interessant für Pendler in Richtung Köln/Leverkusen, Kreisweite Betrachtung notwendig
  • Zweigleisiger Ausbau S 11 Köln‐Dellbrück–Bergisch Gladbach, um 10‐Minuten‐Takt fahren zu können, Erhöhung P+R Duckterath, Car Sharing, B+R, verantwortlich: KVB AG, Stadt Bergisch Gladbach
  • Diverse neue Schnellbuslinien aus dem Bergischen zu Verkehrsknotenpunkten in Bergisch Gladbach und Köln
  • Mobilstationen zur Verknüpfung von ÖPNV, PKW und Fahrrad fördern

Folgende ebenfalls sinnvollen mittelfristigen Maßnahmen betreffen Holweide und stammen nicht aus unserem Forderungskatalog:

  • Prüfung der Umweltampel im Bereich der Stadtgrenze zur Reduzierung der Luftschadstoffe auf der Bergisch Gladbacher Straße bzw. Optimierung der Lichtsignalanlage zur Vermeidung von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach, verantwortlich: Stadt Köln
  • Lärmoptimierter Belag („Flüsterasphalt“) Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Von‐Quadt‐Straße, verantwortlich: Stadt Köln

Langfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung frühestens nach 8 Jahren)

  • Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung der Linie 4, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Spitze, verantwortlich: KVB AG
  • RRX‐Halt in Köln Mülheim, verantwortlich: Deutsche Bahn AG
  • Vollanschluss AS Mülheim und Anbindung am Dünnwalder Kommunalweg, verantwortlich: Landesbetrieb Straßenbau.NRW
  • L 286 n („Bahndammtrasse“), verantwortlich: Land NRW
  • 6‐spuriger Ausbau A4 von AK Köln‐Ost bis AS Moitzfeld, verantwortlich: Landesbetrieb
    Straßenbau.NRW

Auch diese Maßnahmen finden sich in unserem Forderungskatalog.

Kritik an den vorgestellten Maßnahmen

Laut Kölner Stadtanzeiger vom 24.01.2017 in der Ausgabe Köln und Bergisch Gladbach und vom 28.01.2017 kam in einer Pressekonferenz im „Bürgertreff 1006“ in Dellbrück vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) und der Bürgerinitiative „RRX für Köln-Mülheim“ Kritik an den vorgestellten Maßnahmen:

  • Es fehlten die Sofortmaßnahmen in den nächsten drei Monaten, beispielsweise bessere Busverbindungen. Da die Grenzwerte für Lärm und Abgase auf der Bergisch Gladbacher Straße regelmäßig überschritten werden, hätten die Anwohnern ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weshalb ein schnelles Handeln notwendig sei. Bei den 8 Kurzfrist-Maßnahmen seien außerdem allein drei langwierige Prüfaufträge.
  • Das Thema Güterverkehr sei nicht erwähnt worden. Doch durch mehr Warentransporte auf der Schiene, könne die Bergisch Gladbacher Straße vom besonders lärm- und schadstoffintensiven Lkw-Verkehr entlastet werden. Das nach dem Niedergang von Zanders nicht mehr genutzte Güterterminal Zinkhütte könne u.a. von der benachbarten Firma Krüger genutzt und dadurch das innerstädtische Straßennetz um 17.000 Lkw jährlich entlastet werden.
  • Die Verlängerung der Straßenbahn-Linien 3 und 18 nach Bergisch Gladbach werde ebenfalls nicht behandelt.
  • Der Autobahnzubringer für Bergisch Gladbach über die Bahndammtrasse sei nicht sinnvoll, da neue Straßen nur neuen Verkehr schafften.
  • Das Vertrauen in die Beteiligten fehle, da die gleichen Handlungsträger das Problem seit 30 Jahren nicht in den Griff bekommen hätten.

Wir können die angesprochenen Punkte nachvollziehen und würden diese weiteren Maßnahmen ebenfalls begrüßen. Aus unserer Sicht ist es aber schon ein toller erster Schritt, dass es überhaupt einen gemeinsamen 33 Punkte enthaltenden Maßnahmenkatalog gibt. Wir sagen: Weitermachen!

Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht, verrät ebenfalls ein Blick auf die Seite des Region Köln/Bonn e.V.:

  • Der Runde Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ wird sich weiter treffen und den Maßnahmenkatalog den den zuständigen Gremien im 1. Halbjahr des Jahres 2017 zur Entscheidung vorzulegen.
  • Außerdem arbeiten Städte Köln, Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis aktuell gemeinsam mit Leverkusen, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis an integrierten Planungskonzepten für den rechtsrheinischen Verflechtungsraum – insbesondere am Thema Mobilität. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen in den interkommunalen Abstimmungs- und Planungsprozess des „StadtUmland-Verbunds Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ einfließen.

Wenn die Maßnahmen nicht bald umgesetzt werden, droht laut Kölner Stadtanzeiger im Sommer ein totales Durchfahrtsverbot: Beim Bundesverwaltungsgericht liegt derzeit eine erfolgsversprechende Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW aufgrund der in Dellbrück und Holweide gemessenen Emissionswerte, die alle Richtlinien sprengen.

BV-Beschluss: Verbesserungen für den Radweg entlang der Strunde und Verkehrssituation an der Sperre Florentine-Eichler-Straße

In der BV-Sitzung waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Sicherheit für Radfahrer entlang der Strunde auf der Schweinheimer und Isenburger Straße an der Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße, der Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße und der Kreuzung Isenburger Straße / Johann-Bensberg-Straße zu verbessern (zusätzlich zur bereits beantragten Fahrradstraße auf der Iddelsfelder und Schweinheimer Straße). Diese Maßnahmen begrüßen wir natürlich!

Außerdem gab es eine Bürgereingabe von einem Anwohner Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel aufgrund der unberechtigten Überfahrung der dortigen Busschleuse und der häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier hat die BV außer einer Bitte an die Polizei, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, keine Maßnahmen beschlossen. Laut Verwaltung seien die baulichen Maßnahmen alle in Ordnung und könnten leider gewisse  Fahrzeugtypen nicht vom Überfahren abhalten. Würde da nicht eine Anwohner-Schranke helfen?!?


Beschlussprotokoll über die  19. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 23.01.2017, 17:10 Uhr bis 19:28 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Prüfauftrag)
Erhöhung der Sicherheit entlang der Fahrradroute von Bergisch Gladbach nach Mülheim (Quelle: Ratsinformationssystem)

Langfristig sind Radschnellwege von Bergisch Gladbach nach Mülheim bzw. Deutz/Innenstadt
geplant. Bereits jetzt ist im Radverkehrsnetz NRW eine Fahrradstrecke von Bergisch Gladbach nach Mülheim verzeichnet und vor Ort mit der Knotenpunktbeschilderung versehen.

Diese Fahrradroute folgt im Bereich Dellbrück-Holweide dem Verlauf Dabringhauser Straße – Iddelsfelder Straße – Schweinheimer Straße – Isenburger Straße – Chemnitzer Straße und bietet
damit für Radfahrer insgesamt eine gute Ost-West-Verbindung im Bezirk Mülheim als Alternative zur Bergisch Gladbacher Straße. Die genannte Strecke wird von Berufspendlern sowie Schülern viel genutzt. An einigen Kreuzungen bzw. Einmündungen birgt die  Verkehrsführung bzw. die geltende Vorfahrtregelung für die Radfahrer jedoch erhebliche Risiken.

Für das Teilstück zwischen der Neufelder Straße und der Maria-Himmelfahrt-Straße hatte die BV  Mülheim am 24.08.2015 einen Prüfauftrag für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung sollten die bestehenden Vorfahrtregelungen bereits jetzt geändert werden.

Geänderter Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim erteilt der Verwaltung den folgenden Prüfauftrag:

  1. Sog. Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße: Die bestehende Leitplanke (ursprünglich als Interimslösung gedacht) sollte durch Poller ersetzt werden; weiterhin ist die geltende Vorfahrtregelung an der Einmündung der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße für Radfahrer aus Richtung Osten extrem gefährlich. An dieser Stelle sollte der Radverkehr Vorfahrt haben, d.h. Schild „Vorfahrt achten“ für Fahrzeuge, die aus der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße nach links abbiegen.
  2. Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße: Hier haben die aus der Maria-Himmelfahrt-Straße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt, dies sollte möglichst geändert werden, damit der (geradeaus fahrende) Radverkehr in beiden Richtungen Vorfahrt erhält.
  3. Kreuzung Isenburger Straße (reiner Rad- und Fußweg) / Johann-Bensberg-Straße: In den Hauptverkehrszeiten ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger kaum möglich, die Johann-Bensberg-Straße zu überqueren, um weiter in die Chemnitzer Straße oder zu den Bahnhaltestellen zu gelangen – dies geht praktisch nur, wenn die Bahnschranke geschlossen ist und der PKW-Verkehr warten muss. Prüfung, ob an dieser Stelle ein markierter Überweg (Zebrastreifen für Fußgänger nebst rot markiertem Fahrradstreifen) eingerichtet werden kann.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Rahmen des noch zu erstellenden Gesamtkonzeptes geprüft werden.

Die BV Mülheim bittet gleichzeitig um Vorlage des Gesamtkonzeptes vor der Sommerpause 2017.


TOP 2.4: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-197/16) (Quelle: Ratsinformationssystem)

Betreff: Busfahrschleuse zwischen Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel in Köln-Dellbrück und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Hochwinkel

Wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2015, dem Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, dem Ordnungsamt und der Polizei darzulegen, das die Busschleuse (KVB-Buslinie 154) zwischen der Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel nicht ihre angedachte Aufgabe, die Ausgrenzung des Individualverkehr, erfüllt.

Die Schleuse wird zunehmend mehr von Fahrzeugen, wie z.B. der AWB, Paketzustellern, LKW, Pritschenfahrzeugen und PKW genutzt (Bekanntheitsgrad), um Abkürzungen von Fahrstrecken vorzunehmen. Mehrere Verkehrsschilder auf Durchfahrverbot, werden ignoriert.

Resultierend, erhöht sich das Fahrzeugaufkommen in den Stichstraßen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Fahrzeugführer im Hochwinkel, vielfach wohl eigene
Geschwindigkeitsrekorde brechen wollen. Erlaubt sind 30 km/h.

Wünschenswert wäre hier eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung der Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen ableiten, wie z. B. die Rechts-vor-Links-Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden, über temporär, mehrere Monate.

Eigene Hinweise an Fahrzeugführer, auf ihre Missachtung der Verbotsschilder an der Busfahrschleuse, führen u. a. dazu, dass die Fahrer uns mit unmissverständlichen Handzeichen (u. a. Mittelfinger, wegscheuchen mit beiden Händen) und verbalen Äußerungen zu verstehen geben, das die Verbotsschilder für sie nicht gelten.

In der Anlage finden Sie unseren Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen der Stadt.

Das Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9 gibt zu verstehen, alles ist in Ordnung. Bitte schauen Sie auf die in der Anlage beigefügten Zeitungsberichte aus anderen Städten, wo die Schleusen sehr effektiv arbeiten (bitte vergleichen Sie mit den Bildern in der Anlage). Das Ordnungsamt gibt die Sache an die Polizei weiter. Auf Nachfrage bei der Polizei sagte man
uns, dass keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Also läuft alles weiter so.

Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass Instrumentarien beschlossen werden, dass eine nachhaltige, sichere Ausgrenzung des Individualverkehrs an der Busschleuse erreicht
wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel vorgegangen wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Sollten die Messergebnisse erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen, wird die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (vgl. Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die vorhandene Busschleuse entspricht grundsätzlich den geltenden Richtlinien und ist aufgrund ihrer Ausbildung für Fahrzeuge mit einem entsprechenden Radabstand nicht befahrbar. Die in der Mitte der Schleuse befindlichen Betonsäulen verfügen über eine Höhe von 15 cm und einem Durchmesser von 54 cm. Eine Erhöhung ist aufgrund der einzuhaltenden Bodenfreiheit zu den Linienbussen leider nicht möglich. Eine mögliche Umfahrung der Anlage ist durch seitlich aufgestellte Pfosten sowie ausgelegte Findlinge im Grünflächenbereich ausgeschlossen. Des Weiteren untersagt die angeordnete Beschilderung die Durchfahrt im Bereich der Busschleuse für Kraftfahrzeuge (2 VZ 260 – Verbot der Durchfahrt). Ausgenommen hiervon sind lediglich solche im Linienverkehr.

Eine illegale Befahrung der Busschleuse kann durch weitere bauliche Maßnahmen nicht verhindert werden, da die Radabstandsmaße von bestimmten Fahrzeugtypen dem Radabstand eines Busses ähnlich sind und somit die Befahrung der Busschleuse möglich ist.

Die Verwaltung darf gemäß § 48 Absatz 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist auf sogenannten Gefahrenstellen beschränkt. Hierzu zählen Unfallhäufungsstellen und schutzwürdige Bereiche wie Kindergärten und Seniorenheime. Da die Voraussetzungen für die Einrichtung von Messstellen hier nicht vorliegen, wurden seitens der Stadt Köln keine Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet.

Die Polizei hat mitgeteilt, dass aufgrund dergleichen Beschwerde des Petenten um Jahr 2014 eine Seitenradarmessung durchgeführt wurde. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug damals 9 km/h (39 km/h statt 30 km/h). Das Geschwindigkeitsniveau lag damit im unauffälligen Bereich. Der Verkehrsdienst der Polizei wird aufgrund der erneuten Beschwerde das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße Hochwinkel nochmals feststellen, um in Abhängigkeit dieses Messergebnisses über die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu entscheiden.

Die örtliche Polizeidienststelle wurde mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der Busschleuse gegen illegales Befahren informiert.

Bezirksbürgermeister Fuchs über die Holweider Themen 2017

Der Kölner Stadtanzeiger hat den Mülheimer Bezirksbürgermeister Fuchs zu den wichtigsten Themen für 2017 interviewt. Hier die Themen, die Holweide betreffen:

Bauprojekte

In Holweide haben die Bauarbeiten für neue Wohnungen auf dem Gelände der Baumwollbleicherei immer noch nicht begonnen. Auch an der Von-Quadt-Straße in Dellbrück muss endlich begonnen werden, die geplanten Wohnungen zu bauen. Wenigstens das Wohnungsbauprojekt der GAG an der Bergisch Gladbacher Straße macht sichtbare Fortschritte. Mir ist wichtig, dass viel öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, in dem auch Flüchtlinge leben können.

Verkehrssituation in Holweide

Es kommt darauf an, die Verkehrssituation im gesamten Bezirk zu verbessern oder es zumindest anzugehen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen für mich der Clevische Ring, die Bergisch Gladbacher Straße und die Berliner Straße. Dort müssen wir endlich den Lkw-Transitverkehr wegbekommen.

Vielleicht hilft uns dabei, dass wegen der hohen Schadstoffbelastung am Clevischen Ring eine Klage der EU wegen Vertragsverletzung und der deutschen Umwelthilfe wegen massiver Überschreitung von Grenzwerten anhängig sind. Die Stadt und das Land müssen nun endlich aktiv werden, bis hin zu Fahrverboten. Wir müssen dabei aber sicherstellen, dass der Frachtverkehr innerhalb und aus dem Gebiet des Stadtbezirks heraus weiter funktioniert.

Was den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs angeht, bin ich optimistisch. […]

Wir wollen auch anregen, die an der Stadtgrenze endende Stadtbahnlinie 4 bis nach Leverkusen hinein zu verlängern. Wie wir die Überlastung der Bergisch Gladbacher Straße in den Griff bekommen könnten, kann man ja in einem SPD-Antrag an den Verkehrsausschuss vom vergangenen Herbst lesen. Nun bin ich neugierig, was davon umgesetzt wird.

Für Holweide brauchen wir ebenfalls endlich ein schlüssiges Verkehrskonzept.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Wir hoffen, dass das Verkehrskonzept bald kommt und die anderen Themen schnell umgesetzt werden!

Holweider Verkehrsthemen im Verkehrsausschuss

Unsere Themen werden auch im Verkehrsausschuss behandelt – der Beschluss wurde allerdings auf die Sitzung am 31.01.2017 vertagt. In Summe kann man sagen: Es passiert endlich etwas. Ein umfassendes Verkehrskonzept wird bald vorgelegt und viele Maßnahmen wurden bereits betrachtet. Das ist aus Sicht der Stadt auch dringend nötig, den es gibt ein laufendens Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln – und das hat gute Aussichten auf Erfolg.


Niederschrift über die  22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 06.12.2016, 15:05 Uhr bis 17:57 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)

TOP 2.1: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken! (Quelle: Ratsinformationssystem) in Verbindung mit TOP 2.1.3: Stellungnahme der Verwaltung (Quelle: Ratsinformationssystem)

Präambel
Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in Köln und der Region und die damit verbundenen Arbeiten haben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt die Verlagerung von Verkehren sowie erhöhte Verkehrsbelastungen zur Folge. In besonderem Maße betroffen ist davon der Stadtbezirk Mülheim.

Unter anderem die Zufahrtsbeschränkungen der Leverkusener Autobahnbrücke, die Sanierung des Tunnels Grenzstraße und auch die anstehende Sanierung der Mülheimer Brücke bescheren den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk – insbesondere an den Hot-Spots wie am Clevischen Ring oder am Rendsburger Platz – eine enorme Belastung durch den PKW- und LKW-
Verkehr einhergehend mit einer steigenden Luft- und Lärmbelastung. Ebenso entlang der Bergisch-Gladbacher-Straße sind die Anwohnerinnen und Anwohner Durchgangsverkehr in höchstem Maße aus dem benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgesetzt.

Avisierter Beschluss – Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 31.01.2017 zurückgestellt

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verkehrssituation im Stadtbezirk Mülheim fasst der
Ausschuss folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit der Stadt Bergisch Gladbach bis Ende 2016 eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zu erarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung zu 1.
In den letzten Monaten sind verschiedene Gespräche bezüglich der Zusammenarbeit zur Lösung verkehrlicher Fragen zwischen dem Rheinischen Bergischen Kreis, der Stadt Bergisch Gladbach, dem Landesverkehrsministerium NRW, der KVB, dem VRS und dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik durchgeführt worden. Die Gesprächsatmosphäre ist bei allen Beteiligten durch den Willen geprägt, gemeinsam die Verkehrsfragen zu lösen. Jeder der Beteiligten ist bereit, seinen Teil dazu beizutragen. Im letzten Gespräch am 26.09.2016 ist eine gemeinsame Maßnahmenliste entworfen worden. Diese wird zurzeit dahingehend abgestimmt, welche Vorhaben kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden können. In den nächsten anstehenden Gesprächen am 04.11.2016 und 15.11.2016 sind die Inhalte weiter konkretisiert worden. Es ist davon auszugehen, dass Ende 2016 möglicherweise auch Anfang 2017 ein gemeinsames Papier allen zuständigen politischen Gremien vorgelegt werden kann. Damit erscheint es aus heutiger Sicht möglich, dass alle beteiligten Verwaltungen ein gemeinsames Papier ohne gutachterliche Unterstützung vorlegen können.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Stadtbezirk Mülheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind dabei kurzfristig besonders zu betrachten und zu erwägen:

  • Eine Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,

Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Diskussion des Lkw-Führungskonzeptes für Köln ist bereits eine Lkw-Durchgangsverkehrsverbotszone definiert worden. Diese Zone hat bislang allerdings nur einen empfehlenden Charakter. Aus diesem Grunde hat die Stadt Köln das Land Nordrhein-Westfalen gebeten, diese Zone mit in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu übernehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen prüft zurzeit die Wirksamkeit einer solchen Zone, um entscheiden zu können, ob diese in den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln aufgenommen wird. Wenn diese Zone aufgenommen werden sollte, hat die Stadt Köln die rechtliche Grundlage, das Durchfahrtverbot verbindlich festzulegen und durch die Polizei bzw. das Ordnungsamt der Stadt Köln überprüfen zu lassen.

  • die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte “Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,

Stellungnahme der Verwaltung

Die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen im Bereich der Stadtgrenze zur Bergisch Gladbacher Straße sind nicht kurzfristig umzusetzen, da zunächst mit einem Gutachten deren Wirksamkeit und Funktionsweise untersucht werden muss. Eine solche Anlage kann einen Beitrag zur Reduktion von Kfz-Schadstoffausstößen beitragen.

Darüber hinaus ist auftragsgemäß eine schalltechnische Untersuchung zu den Straßenverkehrslärmimmissionen entlang der Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Dellbrück, -Holweide, -Mülheim angefertigt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Lärmgrenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts in weiten Teilen der Bergisch Gladbacher Straße überschritten werden. Der Gutachter hat die Auswirkungen von zwei Lärmschutzmaßnahmen detailliert untersucht (siehe Anlage 1).

Es handelt sich hier zum einen um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (dies betrifft die Bergisch Gladbacher Straße auf kompletter Länge) und den Einsatz von lärmoptimierten Belägen. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h einerseits und der Einsatz lärmoptimierten Belags andererseits erfüllen – jeweils für sich betrachtet – die Mindestanforderung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, da beide Maßnahmen für sich allein betrachtet eine wahrnehmbare Minderung um 3 Dezibel zur Folge haben.

Die Verwaltung beabsichtigt, in einem ersten Schritt die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Hierzu sind die Signalanlagen entsprechend umzuprogrammieren und zum Teil zu erneuern. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen der Straßenunterhaltung lärmoptimierter Asphalt eingebaut werden. Im Rahmen des städtischen Erhaltungsprogramms werden Vorschläge für die konkrete Umsetzung gemacht werden. Da beide Vorhaben auch Einfluss auf die Luftschadstoffsituation in der Bergisch Gladbacher Straße haben wird, beabsichtigt die Verwaltung, auch gutachterlich untersuchen zu lassen, wie sich diese Veränderungen auf die Luftschadstoffsituation auswirken. In der Folge soll auch beurteilt werden, ob und wenn ja, wie eine umweltsensitive Signalsteuerung auch vor dem genannten Hintergrund aussehen könnte.

  • der Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am S-Bahnhof in Dellbrück,

Stellungnahme der Verwaltung

Ein kurzfristiger Ausbau von P&R-Kapazitäten ist aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten nicht möglich, da das entsprechende Gesetz 2019 ausläuft und zurzeit eine Anschlussregelung offen ist. Hinzu kommt, dass bei den beiden Standorten in Köln-Dellbrück noch weitere Realisierungshemmnisse hinzukommen.

So liegt die P&R-Anlage Thielenbruch im Bereich eines Wohngebietes, wodurch ein Kapazitätsausbau zu zusätzlichen Verkehren im Wohngebiet führen würde, was weder erwünscht ist und zudem Konflikte mit dort ansässigen Anwohnern erwarten lässt. Darüber hinaus wäre eine Erhöhung der Kapazitäten ausschließlich durch eine Aufstockung der bestehenden Anlage möglich, die auch baurechtlich zunächst im Detail geprüft werden müsste.

Die vorhandene Anlage im Bereich des S-Bahnhofes Dellbrück befindet sich in der Tiefgarage eines Wohnhauses. Eine Erweiterung an dieser Stelle ist daher nicht möglich. Inwieweit andere Flächen für die Errichtung einer P&R-Anlage zur Verfügung stehen, würde eine entsprechende Untersuchung erfordern.

  • die ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,

Stellungnahme der Verwaltung

Eine ganztägige Durchfahrt der Linie 3 bis Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen würde nicht zu der gewünschten Entlastung in der Hauptverkehrszeit führen, da sie zu diesen Zeiten bereits nach Thielenbruch verkehrt. Zu den anderen Zeiten bietet die hier durchgehend verkehrende Linie 18 noch ausreichende Kapazitäten.

Anstelle der vorgeschlagenen Verlängerung dieser Linie nach Bergisch Gladbach eignet sich eher der zweigleisige Ausbau der parallel verlaufenden S 11, die neben einer höheren Leistungsfähigkeit auch eine kürzere Reisezeit in die Innenstadt bietet. Dieses Projekt ist vom NVR auch bereits konkret eingeplant.

  • der Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen,

Stellungnahme der Verwaltung

Auf der vorhandenen Gleisinfrastruktur können derzeit keine zusätzlichen Züge auf den Linien 3 und 4 eingesetzt werden, da die Trasse vollständig mit Stadtbahn belegt ist. So lässt die heutige Zugfolgezeit im Bereich der Kölner Innenstadt keine weiteren Zugbewegungen zu.  Bei der Linie 4 begrenzt zudem der eingleisige Abschnitt im Bereich zwischen Dünnwald und Schlebusch eine Fahrplanerweiterung.

Letztlich würde der Einsatz von Verstärkerbahnen die Beschaffung zusätzlicher Züge bei der KVB erfordern, wozu im Minimum eine Vorlaufzeit von 5–6 Jahren erforderlich ist. Damit scheidet der Einsatz von Verstärkerbahnen als kurzfristige Maßnahme aus.

  • der Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel sowie

Stellungnahme der Verwaltung

Im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben Smart City Cologne werden zurzeit an den beiden Bahnhöfen Deutz (hier: Charles-de-Gaulle-Platz) und Mülheim (hier: Bahnhofsvorplatz) die ersten Module für die Mobilitätsstationen errichtet und in Betrieb genommen. Im Gelände der Stegerwaldsiedlung wird diese Station nach Abschluss der  Hochbautätigkeit eingerichtet werden. Im öffentlichen Straßenland ist eine Sondernutzungserlaubnis für das ortsfeste Car-Sharing im Bereich der Von-Sparr-Straße sowie der Regentenstraße erteilt worden. An diesen Standorten sollen auch Elektroladesäulen installiert werden. Diese Angebote werden vermutlich noch im Jahr 2016 in Betrieb gehen. Ein weiterer Antrag im Bereich Berliner Straße/Am Emberg wird zurzeit innerhalb der Verwaltung geprüft. Weitere Stationen sind geplant.

Die Fahrradverleihstationen der KVB an den Mobilitätsstationen werden im Laufe des Jahres 2017 errichtet werden können. Es ist absehbar, dass im Zusammenhang mit der Realisierung von Mülheim Süd auch hier entsprechende Angebote unterbreitet werden.

  • die Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld/Herkenrath.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verlängerung der Linie 1 nach Bergisch Gladbach/Bensberg ist Bestandteil der ÖPNV-Bedarfsplananmeldung für das Land NRW, die im kommenden Jahr beraten wird. Sollte sich hier die Möglichkeit eines Ausbaus ergeben, wird die Stadt Köln mit der Stadt Bergisch Gladbach und der KVB zeitnah die entsprechenden Planungen beginnen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist auch die zeitgleiche Ertüchtigung der Bestandsstrecke für den Einsatz längerer Zugeinheiten, die auch im Bedarfsplan angemeldet wurde und bereits untersucht wird. Dieses ist Voraussetzung, um zusätzliche Fahrgäste im nennenswerten Umfang aufnehmen zu können.

3. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung, den Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22.9.2015 bezüglich

  • der Bewertung des Maßnahmenkatalogs der Bezirksvertretung Mülheim (Beschluss vom 05.09.2016),
    • „Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Umweltzone im Bezirk Mülheim deutlich ausgedehnt werden kann, mindestens aber auf die kompletten Stadtteile Mülheim, Buchheim und Stammheim.“

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung prüft derzeit vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Luftschadstoffbelastung im Rahmen eines Runden Tisches mit den im Verkehrssektor beteiligten Akteuren sämtliche kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung.

Hierzu zählt als Handlungsoption ebenfalls die weitere Ausdehnung der Umweltzone. Unter dem TOP 4.8 wurde dem Rat bereits zur Sitzung am 22.09.2016 der Projektplan zur Luftreinhaltung skizziert (AN/3119/2016).

  • „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bei Überschreitung des Grenzwertes (eventuell aufgliedern nach Lkw, Pkw, unterschiedliche Euronorm) zuerlassen.“

Stellungnahme der Verwaltung

Auf Bundesebene wurde dem Wunsch der Automobilindustrie nachgegeben und die Einführung der „Blauen Plakette“ gestoppt. Damit geht den Kommunen ein wesentliches Steuerungsinstrument zur Reduzierung der Schadstoffbelastung verloren. Da nicht zu erwarten ist, dass sich durch die Motortechnik und das Immissionsverhalten der Fahrzeuge in naher Zukunft eine Verbesserung des Abgasverhaltens einstellen wird, prüft die Verwaltung derzeit die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten, um im Bedarfsfall Fahrverbote auszusprechen.

  • der Schaffung einer Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach,

Stellungnahme der Verwaltung

Eine Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach, die parallel zur S 11 und zur Stadtbahnlinie 18 verkehren würde, wäre nur dann attraktiv, wenn die Reisezeiten in etwa der der schienengebundenen Verkehrsmittel entsprechen würde. Da dieses bei der Verkehrssituation auf der Bergisch Gladbacher Straße auch langfristig nicht zu erwarten ist, wird von einer solchen Busverbindung wenig Entlastung erwartet.

  • der Schaffung einer durchgängigen Radwegeverbindung von Köln nach Bergisch Gladbach,

Stellungnahme der Verwaltung

Zwischen der Stadt Köln und dem Rheinisch Bergischen Kreis finden zurzeit intensive Gespräche mit dem Ziel statt, ein gemeinsames Konzept für Radschnellwege zu entwickeln. Nach Abschluss der Gespräche wird im Verkehrsausschuss das entsprechende Konzept zur Entscheidung vorgelegt.

  • der Gespräche mit den Tarifverbünden zur Schaffung eines einheitlichen Tarifes über die Stadtgrenzen Kölns und Bergisch Gladbach hinaus zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses darzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Forderung nach Schaffung eines einheitlichen Tarifs über die Stadtgrenzen Kölns hinaus, um bereits dort Pendlerverkehre auf den SPNV oder ÖPNV umzulenken, gibt es schon sehr lange und erfordern vermutlich langwierige Gespräche, so dass sie sich vermutlich nicht kurzfristig umsetzen lassen.

Dem VRS ist das Problem so genannter „Preishärten“ an den Grenzen der einzelnen Preisstufen bewusst, wenngleich nur ein Teil der Dauerkunden davon betroffen ist. Bereits rund 50 % aller Zeitkartennutzer haben Zeitkarten mit Netzbezug, die nicht preisstufenabhängig sind. In Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsverbünden wird zurzeit darüber nachgedacht, wie die bestehenden „Preishärten“ abgemildert werden können. Ein Weg, der derzeit in Pilotprojekten getestet wird, ist ein auf der Nutzung von Smartphones aufbauender e-Tarif. Im Rahmen dieses Pilotprojektes wird geprüft, kleinere Tarifeinheiten anzubieten und ggf. sogar eine kilometerscharfe Abrechnung zu ermöglichen. Damit könnte ein Anreiz geschaffen werden, möglichst frühzeitig vom Kfz auf den ÖPNV umzusteigen. Leider ist mit der Markteinführung eines solchen e-Tarifs in Verbindung mit der geeigneten Vertriebstechnik nicht kurzfristig zu rechnen.

Weitere ergänzende Informationen der Stadtverwaltung

  • Für den Umbau der Bergisch Gladbacher Straße im Einmündungsbereich zur Steyler Straße ist zurzeit ein Vorentwurf in Bearbeitung. Dieser Vorentwurf wird zurzeit nochmals wegen fehlendem Grunderwerb angepasst. Diese Planungsarbeiten werden Ende 2016 abgeschlossen, so dass im Anschluss unmittelbar die Ausführungsplanung begonnen werden kann.
  • Die straßenbaulichen und signaltechnischen Umplanungen der versetzten Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße sind weitestgehend abgeschlossen und werden voraussichtlich im Jahre 2017 umgesetzt werden können.
  • Für die Einrichtung einer neuen Radverkehrsführung auf der Bergisch Gladbacher Straße, z. B. in Form eines durchgängigen Radfahrstreifens ist eine Gesamtplanung und Umgestaltung der Bergisch Gladbacher Straße fast auf der gesamten Länge erforderlich. Eine solche Planung ist kurzfristig nicht möglich. Vorab sind erste punktuelle Maßnahmen zur Optimierung der vorhandenen Infrastruktur geplant. So wird beispielsweis kurzfristig die Verkehrssituation für den Radverkehr auf dem baulichen Radweg an der Kreuzung Dellbrücker Hauptstraße/Bergisch Gladbacher Straße verbessert. Darüber hinaus wird die in Kürze anstehende Kanalsanierungsmaßnahme im Abschnitt von Möhlstraße bis Eschenbruchstraße dazu genutzt werden, durch die Anlage eines Radfahrstreifens eine spürbare Verbesserung für den Radfahrer zu schaffen.

Begründung

Auch wenn im Zuge der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur Mehrbelastungen durch Ausweichverkehre und Umfahrungen grundsätzlich kaum vermeidbar sind, sind die Ausmaße der Belastung an den genannten neuralgischen Punkten in Mülheim mittlerweile unzumutbar. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb umgehend schützen!

Am Clevischen Ring wird der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid jedes Jahr erheblich überschritten und hat in 2015 mit 66 μ/m³ einen neuen Höchststand seit 2011 erreicht. Erstmalige Messungen an der Bergisch-Gladbacher-Straße im Jahr 2015 haben ebenfalls eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Dabei führen erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen zu einer Vielzahl von Umwelt-und Gesundheitsauswirkungen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits Klage gegen das Land NRW bezüglich der Grenzwertüberschreitungen in Köln erhoben. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Stickstoffdioxid eingeleitet.

Nachweislich wirkt sich auch übermäßiger Verkehrslärm negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus und führt zu nachhaltigen Beeinträchtigungen oder Schäden.

Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich alle geeigneten Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Verkehrsbelastung in Mülheim zu senken und die Kölner Bevölkerung zu schützen.

Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach in verkehrlichen Fragestellungen in den letzten Monaten gut vorangeschritten. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 19.05.2016 in Köln-Mülheim haben sich Verwaltungsvertreter von Köln und Bergisch Gladbach auf eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung geeinigt, um bis Ende des Jahres wirksame Maßnahmen miteinander zu verabreden. Dieses Vorgehen hat auch der Bürgermeister Bergisch Gladbachs beim Runden Tisch “Verkehr im Rechtsrheinischen“ am 29.08.2016 unterstützt und bekräftigt. Mittel- und langfristig werden wir eine spürbare Veränderung der Situation vor Ort nur in enger Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erreichen und müssen deshalb den nun eingeschlagenen Weg unbedingt weiter verfolgen.

Gleichwohl müssen wir jetzt – neben mittel- bis langfristig realisierbaren Maßnahmen, wie dem Neubau der Leverkusener und der Sanierung der Mülheimer Brücke sowie dem Bau des zweiten S-Bahn-Gleises in Bergisch Gladbach oder der Ortsumgehung Refrath – vor allem kurzfristig wirkende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis die interkommunalen Aktivitäten Wirkung zeigen. Dabei ist es besonders wichtig, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen und attraktive Angebote für den Umstieg auf Bus und Bahn sowie das Fahrrad anzubieten, damit der Straßenverkehr entzerrt wird. Nur so können wir kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Menschen in Mülheim erreichen.

Begründung der Dringlichkeit
Angesichts des laufenden Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln, dem Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere der gesundheitlichen Risiken für Anwohner und Anlieger im Stadtbezirk ist ein unverzügliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung notwendig.

BV-Anfrage: Wann werden die Verbesserungen auf der BGS umgesetzt?

Bereits im April 2015 wurde die Verwaltung beauftragt, Verbesserungen auf der Bergisch Gladbacher Straße umzusetzen:

Beschluss zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße

In einer Anfrage der SPD-Fraktion wird die Verwaltung nun gebeten, den aktuellen Stand mitzuteilen. Leider gibt es bislang keine Antwort.


Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 07.11.2016, 17:05 Uhr bis 19:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 7.2.3: Anfrage der SPD-Fraktion
Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der Lärm- und Emmissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach  (Quelle: Ratsinformationssystem)

[…]

Nach unseren Informationen gab es div. Messungen in diesem Bereich u.a. am 1.12. und 2.12.2015 in Höhe Waldhausstraße, bei denen auch das Verkehrsaufkommen, unterteilt nach Fahrzeugklassen, gezählt wurde.

Weitere kurzfristige Maßnahmen, auch auf dem Hintergrund des drohenden Klageverfahrens durch Umweltschutzverbände und die EU, sind uns bisher für diesen Bereich nicht bekannt geworden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Hat die Verwaltung erste Maßnahmen zur Lärm- und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vorbereitet?
  2. Welche Maßnahmen sind sehr kurzfristig umtzsetzen, um die Situation für die Anwohner zu verbessern?
  3. Wie sind mögliche rechtliche Folgen für die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen für die Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren überhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen?

[…]

Eine Antwort der Verwaltung liegt noch nicht vor.

BV-Anfrage: Wann kommen die Kreisverkehre in Holweide?

Teil der Ideen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Holweide ist die Einrichtung von Kreisverkehren. Die Bezirksvertretung Mülheim hat bei der Verwaltung nachgefragt, wann mit Kreisverkehren in Holweide zu rechnen ist. Bisher gibt es noch keine konkreten Umsetzungsplanungen.

Der angedachte Kreisverkehr an der Kreuzung Colonia-Allee / Isenburger Kirchweg / Schlagbaumsweg wird derzeit betrachtet und ab Ende 2016 wird eine Vorplanung erstellt. Dann muss die Bezirksvertretung die Planung noch beschließen.


Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 05.09.2016, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

7.1.3 Einrichtung von Kreisverkehren im Stadtbezirk Mülheim
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 30.05.2016, TOP 7.2.2 (Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Umgestaltung von Kreuzungen / Ersatz der Ampelanlagen durch die Einrichtung von Kreisverkehren wurde bereits vor geraumer Zeit beschlossen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1: „Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Prioritätenliste?“

Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Nach den Prioritätenlisten zum Einsparprogramm von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Betriebsformen sind zwei Kreisverkehre vorgesehen. Ob noch weitere Kreisverkehre möglich sind, entscheidet sich erst nach Abschluss der notwendigen Machbarkeitsstudien. Hieraus ergibt sich das Konzept, das die Verwaltung der Bezirksvertretung zum Beschluss vorlegt.

Frage 2: „Wann erfolgt voraussichtlich die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, u.a. auch an der Kreuzung Isenburger Kirchweg / Schlagbaumsweg in Holweide?“

Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Die Umsetzung des durch die Bezirksvertretung Mülheim am 11.04.2016 gefassten Baubeschlusses zur Herstellung des Kreisverkehrs Bertoldistraße erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2016 bzw. Anfang 2017. Derzeit läuft die Ausschreibungsvorbereitung für den geplanten Kreisverkehr. Die Planung zum Kreisverkehr an der Kreuzung Colonia-Allee / Isenburger Kirchweg / Schlagbaumsweg befindet sich derzeit in der Grundlagenermittlung, die voraussichtlich zum Ende des 4. Quartals 2016 abschließt. Auf deren Basis wird im Anschluss die Vorplanung erstellt und der Bezirksvertretung zur Einholung des Planungsbeschlusses vorgelegt.

Die Beantwortung wird zur Kenntnis genommen.

Deutsche Umwelthilfe klagt auf bessere Luft in Holweide

Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, verklagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Verfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte.

Köln ist gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie seit 2010 verpflichtet die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Das klappt auf der Bergisch Gladbacher Straße aber leider nicht: Von mehr als 30.000 Fahrzeugen, die täglich auf der Bergisch Gladbacher Straße verkehren, sind ca. 10 % LKW mit Dieselantrieb – und das sind die Hauptverursacher von Stickoxiden.

Das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) hat auf unsere Bitte hin seit Anfang 2015 mit einem Passivsammler die Menge an Stickstoffdioxid auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 600) gemessen. Die zulässigen Grenzwerte wurden dabei überschritten.

Vor einem Jahr habe die Stadt zudem gegenüber der Bezirksvertretung Mülheim bestätigt, dass auch die Lärmbelastung durch den Verkehr hier erheblich sei. „All das hat für die Anlieger gesundheitliche Folgen. Eine solche Belastung verkürzt die Lebenszeit im Schnitt um zwei Jahre“, sagt Noack. Für die Stadt seien die Folgen ebenfalls fatal: „Hat die Klage der Umwelthilfe Erfolg, kommt auf Köln eine Strafzahlung von mindestens 13.000 Euro pro Tag zu, denn das Land reicht die Strafe natürlich weiter.“

BV-Beschluss: Alternierendes Parken auf der Piccoloministraße

Auf der Piccoloministraße wird häufig sehr schnell gefahren – nun hat die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung beauftragt, alternierende Parkabstände und eine Tempo 30 Einzelbeschilderung umzusetzen. Damit soll der Verkehr beruhigt werden.


Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 11.04.2016, 17:05 Uhr bis 19:15 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

9.1.1 Einrichtung Alternierendes Parken sowie Einrichtung Einzelbeschilderung Piccoloministraße (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung von alternierenden Parkständen im Bereich der Piccoloministraße zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße entsprechend der vorgelegten Planung sowie die Einrichtung einer Tempo 30 Einzelbeschilderung umzusetzen.

BV-Antrag: Fahrradstraße auf der Wichheimer Straße

Im August 2015 wurde die Verwaltung bereits beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einrichtung einer Fahrradstraße von der Kreuzung Iddelsfelder Straße/Neufelder Straße bis zur Einmündung der Schweinheimer Straße in die Maria-Himmelfahrt-Straße möglich ist. Bisher haben wir keine weiteren Informationen zu dieser Beauftragung erhalten. Nun hat die Bezirksvertretung einen weiteren Antrag auf Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Wichheimer Straße gestellt:


Beschlussprotokoll über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 22.02.2015, 17:05 Uhr bis 17:50 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.5: gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Wichheimer Straße in Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einrichtung einer Fahrradstraße und eines gesicherten Fußgängerweges auf der Wichheimer Straße (Teilstück zwischen der Einmündung Chemnitzer Straße und Brücke über den Strunder Bach / ca. Haus-Nr. 245) möglich ist.

Begründung

Die Wichheimer Straße ist ab der Einmündung Chemnitzer Straße Einbahnstraße in Richtung Osten; für den Radverkehr ist sie in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Die Straße ist eine wichtige West-Ost-Verbindung für Radfahrer, vor allem auch für die Schüler der GS Holweide.

Im Bereich der Wichheimer Mühle ist die Straße sehr eng, und es gibt an dieser Engstelle keinen Radweg.

Ca. auf Höhe der Haus-Nr. 245 können die Radfahrer über eine Brücke auf den parallel zur Strunde verlaufenden Radweg sowie den Radweg zur Gesamtschule wechseln. Für das Teilstück zwischen der Chemnitzer Straße und der Brücke über den Strunder Bach erscheint die Ausweisung als Fahrradstraße (mit Zusatzbeschilderung für PKW-Verkehr freigegeben) sinnvoll, nicht zuletzt als Schulwegsicherung.