Irritationen bezüglich der Planungen zur Kreuzung Johann-Bensberg / Bergisch Gladbacher Straße

Unser Treffen mit der Vertretern der Verwaltung sorgte in der BV für Irritationen. Das ist sicherlich nicht unsere Absicht! Wir wollen nur, dass sich endlich was auf der Bergisch Gladbacher Straße tut und der Stau reduziert wird! Wir sind dennoch gespannt auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


25. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 04.12.2017, 17:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.2.2: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Vorbemerkung: In der BV Sitzung vom 29.05.2017 hatten wir eine Anfrage zu den verkehrlichen Maßnahmen auf der Bergisch Gladbacher Straße gestellt (AN/0778/2017), die Antwort der Verwaltung folgte in der Sitzung vom 11.09.2017, hier ein Auszug aus dieser Antwort:

Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße:
Die Ausführungsplanung des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/ Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße wird derzeit vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik erstellt. Die Planung wird voraussichtlich im Herbst 2017 fertiggestellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist für Ende 2018 geplant.

Anfrage: Kürzlich gab es einen Termin zwischen der Bürgervereinigung Holweide und der Verwaltung, bei dem den Vertretern des Bürgervereins schon konkrete Pläne, vor allem für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Carl-Severing-Straße vorgestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wieso werden die Planungen zuerst dem örtlichen Bürgerverein vorgelegt, und erst danach den politischen Gremien?
2. Wie sehen die konkreten Planungen für den genannten Bereich aus? Insbesondere, ist es nach derzeitigem Planungsstand vorgesehen, dass die Linienführung der Buslinie 157 in Teilen geändert wird?

gez. Ursula Schlömer
gez. Winfried Seldschopf

Keine Brötchentaste für Holweide?!?

Täglich rollen 25.000 Fahrzeuge durch die Holweider „Einkaufsmeile“ – doch zum Einkaufen sollen sie nicht eingeladen werden. Die „Brötchentaste“ zum kostenlosen Parken ist jedenfalls vorerst nicht vorgesehen:

Wer auf Geschäftsstraßen in Dellbrück, Holweide oder Mülheim schnell einen Einkauf erledigen will, braucht auf manchen Straßen vielleicht bald keine Parkgebühren zu mehr zahlen – vorausgesetzt, es geht schneller als 15 Minuten. Die Bezirksvertretung Mülheim darf eigenverantwortlich darüber entscheiden und beschloss bei Enthaltung der Grünen mehrheitlich, die Stadtverwaltung prüfen zu lassen, ob eine so genannte Brötchentaste in den drei Stadtteilen eingeführt werden kann.

Der Verkehrsausschuss hatte im Vorfeld bereits einige Vorschläge gemacht. So kämen die Dellbrücker Hauptstraße und die Frankfurter Straße – der Abschnitt zwischen Wiener Platz und Montanusstraße – in Mülheim in Frage. Kriterien seien, dass die Straßen Teil eines Zentrums sind und der Anteil an Geschäften des täglichen und kurzfristigen Bedarfs mehr als 30 Prozent beträgt. Es dürfen nur Parkscheinautomaten dafür genutzt werden, die ohne roten Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden und sich unmittelbar an der Straße befinden.

Grüne wollen sich enthalten

Die Fraktionen hatten sich bereits im Vorfeld darauf geeinigt, den Dellbrücker Marktplatz mit einzubeziehen. Stephan Krüger (CDU) vermisste in dem Entwurf die Bergisch Gladbacher Straße in Holweide: „Wir hatten schon vor Jahren beantragt, hier zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Rodstraße eine Brötchentaste einzuführen.“ Die Grünen stehen all dem skeptisch gegenüber. „Wir enthalten uns, weil wir denken, die Brötchentaste lockt noch mehr Verkehr an“, sagte Fraktionsvorsitzender Winfried Seldschopf.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger – https://www.ksta.de/28488188

Holweider Verkehr in der BV: Aktueller Stand zu getroffenen Beschlüssen

Der Holweider Verkehr war wieder Thema in der BV: Zur Kreuzung Bergisch-Gladbacher-Straße / Johann-Bensberg-Straße werden wir hoffentlich bald konkrete Planungen bzw. Umsetzungen seitens der Stadt sehen. Alle anderen Themen brauchen wohl noch einige Zeit…


23. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 11.09.2017, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=619855&type=do&)

TOP 7.1.2: Verkehrliche Maßnahmen auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 29.05.2017, TOP 7.2.5

„In den Jahren 2012 und 2013 wurden von der BV Mülheim bzw. vom Verkehrsausschuss diverse Maßnahmen, betreffend der Bergisch Gladbacher Straße in Holweide, getroffen. Die Beschlüsse betrafen die Verwaltungsvorlagen Nr. 3686/2011 und 2061/2013, wobei die Beschlüsse in Teilen von Vorlagen abwichen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der beschlossenen Maßnahmen?

2. Wann kann mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gerechnet werden?“

Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1. und 2.:

Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße:
Die Ausführungsplanung des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße / Buschfeldstraße / Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße wird derzeit vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik erstellt. Die Planung wird voraussichtlich im Herbst 2017 fertiggestellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist für Ende 2018 geplant.

Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße – Anschluss Steyler Straße:
Die Verwaltung arbeitet an der Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße – Anschluss Steyler Straße. Auf der Bergisch Gladbacher Straße ist an den Anschlussbereichen zur Steyler Straße eine Neuordnung der Fahrspuren vorgesehen, um den Kfz-Verkehrsfluss zu optimieren, die Situation für Radfahrer zu verbessern und die Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. Die Steyler Straße soll dann den Verkehr nur in eine Richtung aufnehmen (Einbahnstraße). Die Maßnahme befindet sich derzeit im Vorentwurfsstadium, was bis zum Ende 2017 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss daran wird die Entwurfsplanung erstellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist nicht vor 2019 vorgesehen.

Kreisverkehr Honschaftsstraße/Piccoloministraße:
Die Verwaltung arbeitet an der Planung Kreisverkehr Honschaftsstraße/Piccoloministraße. Die Maßnahme befindet sich derzeit im Vorentwurfsstadium. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2019/2020 vorgesehen.

In Zusammenhang mit der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist die Verwaltung auch auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: „Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ mit der Vorlagen-Nummer 1007/2017, die dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim ging.

Kritische Masse radelt in Holweide

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete über eine besondere Fahrradfahrt in Holweide (Quelle: https://www.ksta.de/28204880):

Dellbrück/Holweide – Ein Pulk von etwa 25 Radfahrern behinderte teilweise den Straßenverkehr in Holweide und Dellbrück. Bewusst bogen sie dort links ab, wo keine gesonderte Abbiegespur vorhanden ist. Sie wollten mit ihrer Aktion die anderen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Stadtführung darauf aufmerksam machen, wie schlecht es um die Fahrrad-Infrastruktur in beiden Stadtteilen bestellt ist. Mit ihrer Aktion radeln sie seit Juni dieses Jahres an jedem dritten Donnerstag im Monat ab 18 Uhr durch beide Viertel. Treffpunkt ist jeweils an der Obstwiese neben der Isenburg.

„Critical Mass“ ist eine weltweit wachsende Bewegung: Radfahrer treffen sich scheinbar zufällig und unorganisiert, um mit gemeinsamen Fahrten durch Städte ihrer bloßen Menge und dem konzentrierten Auftreten auf die Probleme des Radverkehrs aufmerksam zu machen. Mit dem Druck auf der Straße wollen sie mehr Rechte für Radler, eine bessere Infrastruktur sowie mehr Raum zum Fahren erreichen.

„Heute ist unsere dritte Aktion, und wir wollen das in Zukunft fortsetzen“, betont Irma Becker aus Dellbrück, eine der Teilnehmerinnen. Sie habe von einer anderen Teilnehmerin davon erfahren, die von ähnlichen Aktionen im linksrheinischen Köln wusste. „Es gibt einfach zu wenig gut ausgebaute Radwege“, begründet sie ihre Teilnahme. Besonders schlimm sei die Situation an der Bergisch Gladbacher Straße. Oft müssten sich Radler und Fußgänger den Weg teilen. An manchen Abschnitten gäbe es sogar überhaupt keinen eigenen Weg. Becker: „Und wo es welche gibt, sind sie oft mit Autos zugeparkt.“ Wichtigste Forderung der Teilnehmer ist ein gutes und schnelles Wegenetz zwischen der Stadtgrenze und Mülheim. Die Stadt solle aber auch das Parken auf Radwegen ahnden. Sie haben vor, Oberbürgermeisterin Henriette Reker einzuladen, bei einer der nächsten Aktionen mitzuradeln. Becker: „Mit der Einladung möchten wir die Oberbürgermeisterin an ihr Wahlversprechen erinnern, die Verwaltung wieder handlungsfähiger zu machen.“

Wenig Neues aus der BV: Noch keine Verbesserungsmaßnahmen für Holweide

In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 10.07.2017 wurde unter anderem eine Anfrage zum Umsetzungsstand der Verbesserungsmaßnahmen für Holweide von der Verwaltung beantwortet.

Bezüglich der Fragen, ob schon Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. kurzfristig umgesetzt werden, verweist die Verwaltung lediglich auf das interkommunale Konzept, das derzeit durch die Ausschüsse getragen wird.

Ferner wird erläutert, dass es zwar Planung für die Lärmreduktion gibt (Lärmaktionsplan), aber die Bürger keinen rechtlichen Anspruch auf die Umsetzung haben.

Wenigstens gibt es im Hinblick auf die überschrittenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte auf der Bergisch-Gladbacher-Straße eine kleine Hoffnung für die Anwohner: Die Deutsche Umwelthilfe klagt aktuell gegen das Land NRW und hat ein Verfahren bereits in erster Instanz gewonnen. Für den Luftreinhalteplan Köln wird ein ähnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen erwartet.


22. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 10.07.2017, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 10.2.3: Umsetzung des Beschlusses der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach 

hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung am 07.11.2016, TOP 7.2.3 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. „Hat die Verwaltung erste Maßnahmen zur Lärm-und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vorbereitet?“

2. „Welche Maßnahmen sind sehr kurzfristig umzusetzen, um die Situation für die Anwohner zu verbessern?“

3. „Wie sind mögliche rechtliche Folgen für die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen für die Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren überhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen?“

Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2

Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: „Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ mit der Session-Nummer 1007/2017, die dem Verkehrsausschuss am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim geht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3

Lärmschutz

In der Norah-Studie („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“) wurde in einer der umfangreichsten Untersuchung die Auswirkungen von Flug-, Straßen-und Schienenverkehrslärm dargestellt. In ihr wurden die langfristigen Wirkungen von Verkehrslärm auf Gesundheit, Lebensqualität und die kindliche Entwicklung im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Studie zu den Krankheitsrisiken befasste sich mit der Fragestellung, wie stark sich chronischer Verkehrslärm auf die Gesundheit der erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. Für alle drei untersuchten Verkehrsarten (Flug-, Schienen-und Straßenverkehr) konnte in der Studie ein Zusammenhang mit dem Auftreten eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und einer Depression festgestellt werden. Dieser war allerdings nicht für jede Lärmart und jedes Krankheitsbild gleich stark ausgebildet.

Mit dem Gesetz zur „Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ wurde im Jahr 2005 die EU-Umgebungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mildern. Der Gesetzgeber sieht für die Lärmminderungsplanung einerseits die Erfassung der Lärmsituation mittels Lärmkartierung und andererseits eine hierauf basierende Lärmaktionsplanung vor. Der Lärmaktionsplan bewertet die Lärmsituation und plant Lärmminderungsmaßnahmen, um den Umgebungslärm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen können. Der Lärmaktionsplan soll in Maßnahmen münden, die dazu führen, dass die Gesamtbelastung, insbesondere in den Gebieten, in denen die Auslösewerte (für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex L DEN 70 dB(A), für den Nacht-Lärmindex L Night 60 dB(A)) reduziert wird. Der Lärmaktionsplan wurde mit dem „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Offenlage dieses Lärmaktionsplanes beschlossen.

Ergänzend ist im Hinblick auf die Fragestellung darauf hinzuweisen, dass es einen Anspruch der Bürger auf Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nicht gibt. Auch eine Klagemöglichkeit von Betroffenen gegen Lärmaktionspläne ist nicht gegeben.

Luftreinhaltung

Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte der 39. BIm-SchV Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Land NRW die Klage verlieren wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf vom 13. September 2016 liegt bereits vor. Das Land hat gegen das Urteil Revision eingelegt, welche durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassen wurde. Ein ähnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen ist für den Luftreinhalteplan Köln zu erwarten.

Des Weiteren hat die EU-Kommission im Juni 2015 ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in Bezug auf Stickstoffdioxid gegen Deutschland eingeleitet.

Die gesundheitlichen Effekte erhöhter Feinstaub und Stickstoffdioxidbelastungen reichen von Beeinträchtigung der Atemwege, eine Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkrankungen wie Husten und Bronchitis, und Wirkungen auf Herz und Kreislauf. Bei langfristiger Belastung konnte eine Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs) und eine Zunahme der Häufigkeit von chronischen Atemwegsbeschwerden festgestellt werden. Vor allem im Hinblick auf die gesundheitsschädliche Wirkung nach inhalativer Aufnahme von Feinstaub und Stickstoffdioxid müssen alle sich bereits in Planung und Durchführung befindlichen Maßnahmen, die Auswirkungen auf eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung haben, weiter verfolgt werden.

An dem Messpunkt auf der Bergisch Gladbacher Straße wird nur die Stickstoffdioxidbelastung gemessen. Im Jahr 2015 wurde ein Jahresmittelwert von 42 μg/m³ gemessen, und im Jahr 2016 noch 41 μg/m³. Der Grenzwert der 39. BImSchV liegt bei 40 μg/m³. Da selbst an dem höchsten Belastungsschwerpunkt am Clevischen Ring keine Überschreitung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte (PM10) festgestellt wird, kann auch an der Bergisch Gladbacher Straße davon ausgegangen werden, dass keine Überschreitung der PM10-Belastung vorliegt.

Kurzfristig geplante Maßnahmen für Holweide

Am 22. Mai 2017 fand im Holweider Schützenheim wieder ein Runder Tisch statt. Dort stellte der Arbeitskreis „Unser Veedel – Verkehr“ Maßnahmen vor, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Sie kommen aus einem Vorschlagspapier des Runden Tisches „Verkehr im Rechtsrheinischen“ (Zusammenschluss der Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Region Köln / Bonn) und einer weiteren Konkretisierung bei einem Fachgespräch im Bezirksrathaus Mülheim mit dem Stadtbaurat der Stadt Bergisch Gladbach (Herrn Flügge), dem Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Herrn Harzendorf) und u.a. der KVB (Herrn Fenske).

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann-Bensberg Straße / Buschfeldstr. inkl. baulicher Veränderungen
    Kosten: 275.000 €
    Zeitraum: Ende 2017 – Anfang 2018
  • Neue Signalanlage für die komplette Bergisch Gladbacher Straße von Mülheim bis zur Stadtgrenze auf Basis Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
    Kosten: 5.300.000 €
    Zeitraum: 2018
  • Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Eschenbruchstraße und Möhlstraße
    Kosten: 170.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung möglicher Radschnellwege zwischen Bergisch Gladbach und Köln (hierzu arbeiten wir zur Zeit auch an konkreten Routenvorschlägen, z.B. Radschnellweg, Fahrradstraßen und Mischverkehrsflächen)
    Kosten: 10.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung, ob höhere Kapazitäten bei den P+R-Anlagen an den Haltestellen Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath bzw. ggf. Alternativen möglich sind.
    Kosten: 10.000 €
  • Prüfung, ob Umweltampeln zur Vermeidung von Schleichwegverkehren bzw. zur Reduzierung der Belastung der Bergisch Gladbacher Straße führen können (dieser Punkt ist in Bergisch Gladbach sehr umstritten).
    Zeitraum: Mittelfristig (5 bis 8 Jahre)
  • Die Realisierung der „Bahndammtrasse“ ist aus verschiedensten Interessenlagen (Kommunen, Industrie, Umweltverbände) äußerst fraglich.
    Zeitraum: länger als 8 Jahre
  • Den Güterverkehr von und nach Bergisch Gladbach auf Schienen zu verlagern, wird von der gesamten Industrie in Bergisch Gladbach (siehe Verein „Autobahnzubringer e.V.“) abgelehnt.

Themen im Verkehrsausschuss: Verkehrsbelastung und RRX-Halt

In der Sitzung des Verkehrsausschuss‘ am 02.05.2017 standen auf der Tagesordnung unter anderem TOP 2.3: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken! und TOP 2.3.2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken“ – Optimierung Pendlerverkehre zwischen Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen.

Der Dringlichkeitsantrag zur Verkehrsbelastung in Mülheim beinhaltete auch die untragbare Situation auf der Bergisch-Gladbacher-Straße und enthielt verschiedene Vorschläge zur kurzfristigen Verbesserung. Insbesondere aufgrund der drohenden Klagen wegen überhöhter EU-Grenzwerte. Der Änderungsantrag hatte eine ähnliche Intention, allerdings mit größerem Fokus auf den Wirtschaftsstandort Köln (Pendelverkehre in der Metropolregion). Beide Anträge wurden – leider ohne für uns erkennbare Begründung – abgelehnt bzw. zurückgezogen.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt Köln-Mülheim ist, dass die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig ist. Nun ist die Frage, ob ein zusätzliches Gleis in Mülheim gebaut wird, dass drei RRX-Halte pro Stunde ermöglicht oder ob ohne infrastrukturelle Anpassungen nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen wird.


TOP 2.3: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken!

Präambel

Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in Köln und der Region und die damit verbundenen Arbeiten haben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt die Verlagerung von Verkehren sowie erhöhte Verkehrsbelastungen zur Folge. In besonderem Maße betroffen ist davon der Stadtbezirk Mülheim.

Unter anderem die Zufahrtsbeschränkungen der Leverkusener Autobahnbrücke, die Sanierung des Tunnels Grenzstraße und auch die anstehende Sanierung der Mülheimer Brücke bescheren den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk – insbesondere an den Hot-Spots wie am Clevischen Ring oder am Rendsburger Platz – eine enorme Belastung durch den PKW- und LKW-Verkehr einhergehend mit einer steigenden Luft- und Lärmbelastung. Ebenso entlang der Bergisch-Gladbacher-Straße sind die Anwohnerinnen und Anwohner Durchgangsverkehr in höchstem Maße aus dem benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgesetzt.

Beschluss (endgültig abgelehnt, mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke)

1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit der Stadt Bergisch Gladbach bis Ende 2016 eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zu erarbeiten.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Stadtbezirk Mülheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind dabei kurzfristig besonders zu betrachten und zu erwägen:

  • Eine Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,
  • die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte “Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,
  • der Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am S-Bahnhof in Dellbrück,
  • die ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,
  • der Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen,
  • der Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel sowie
  • die Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld/Herkenrath.

3. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung, den Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22.9.2015 bezüglich

  • der Bewertung des Maßnahmenkatalogs der Bezirksvertretung Mülheim,
  • der Schaffung einer Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach,
  • der Schaffung einer durchgängigen Radwegeverbindung von Köln nach Bergisch Gladbach sowie
  • der Gespräche mit den Tarifverbünden zur Schaffung eines einheitlichen Tarifes über die Stadtgrenzen Kölns und Bergisch Gladbach hinaus

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses darzustellen.

Begründung

Auch wenn im Zuge der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur Mehrbelastungen durch Ausweichverkehre und Umfahrungen grundsätzlich kaum vermeidbar sind, sind die Ausmaße der Belastung an den genannten neuralgischen Punkten in Mülheim mittlerweile unzumutbar. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb umgehend schützen!

Am Clevischen Ring wird der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid jedes Jahr erheblich überschritten und hat in 2015 mit 66 μ/m³ einen neuen Höchststand seit 2011 erreicht. Erstmalige Messungen an der Bergisch-Gladbacher-Straße im Jahr 2015 haben ebenfalls eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Dabei führen erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen zu einer Vielzahl von Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits Klage gegen das Land NRW bezüglich der Grenzwertüberschreitungen in Köln erhoben. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Stickstoffdioxid eingeleitet. Nachweislich wirkt sich auch übermäßiger Verkehrslärm negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus und führt zu nachhaltigen Beeinträchtigungen oder Schäden.

Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich alle geeigneten Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Verkehrsbelastung in Mülheim zu senken und die Kölner Bevölkerung zu schützen.

Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach in verkehrlichen Fragestellungen in den letzten Monaten gut vorangeschritten. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 19.05.2016 in Köln-Mülheim haben sich Verwaltungsvertreter von Köln und Bergisch Gladbach auf eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung geeinigt, um bis Ende des Jahres wirksame Maßnahmen miteinander zu verabreden. Dieses Vorgehen hat auch der Bürgermeister Bergisch Gladbachs beim Runden Tisch “Verkehr im Rechtsrheinischen“ am 29.08.2016 unterstützt und bekräftigt. Mittel- und langfristig werden wir eine spürbare Veränderung der Situation vor Ort nur in enger Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erreichen und müssen deshalb den nun eingeschlagenen Weg unbedingt weiter verfolgen.

Gleichwohl müssen wir jetzt – neben mittel- bis langfristig realisierbaren Maßnahmen, wie dem Neubau der Leverkusener und der Sanierung der Mülheimer Brücke sowie dem Bau des zweiten S-Bahn-Gleises in Bergisch Gladbach oder der Ortsumgehung Refrath – vor allem kurzfristig wirkende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis die interkommunalen Aktivitäten Wirkung zeigen. Dabei ist es besonders wichtig, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen und attraktive Angebote für den Umstieg auf Bus und Bahn sowie das Fahrrad anzubieten, damit der Straßenverkehr entzerrt wird. Nur so können wir kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Menschen in Mülheim erreichen.

Begründung der Dringlichkeit

Angesichts des laufenden Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln, dem Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere der gesundheitlichen Risiken für Anwohner und Anlieger im Stadtbezirk ist ein unverzügliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung notwendig.


TOP 2.3.2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken“ – Optimierung Pendlerverkehre zwischen Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis

Beschluss

Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB und dem NVR, folgende Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:

Gemeinsam mit den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach sowie dem Rheinisch-Bergischen-Kreis eine Verkehrsuntersuchung schnellstmöglich durchzuführen um ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und den angrenzenden Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu erarbeiten.

Bei dieser Untersuchung sollen – im Sinne von KölnMobil 2025 – vor allem die Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung vom MiV auf den Umweltverbund untersucht werden. Parallel dazu sollen folgende Maßnahmen bearbeitet werden:

Kurzfristige Maßnahmen (Realisierung in den nächsten 5 Jahren)

1.) Verteilung des Anschlussverkehrs der S 11 rechtsrheinisch in Köln-Mülheim und Köln-Deutz auf die Linien der KVB, zum Beispiel durch Marketingkampagne des VRS, bzw. NVR und eine Verbesserung der elektronischen Fahrplanauskünfte (App, Internet, etc.).

Erläuterung: Entlastung der Bahnhöfe Deutz und HBF, insbesondere vor der bekannten Problematik des „Kölner Bahnknotens“ und den mit sechs Gleisen erschöpften Kapazitäten der Hohenzollernbrücke, Herausstellung und Optimierung der Kapazitäten des Haltepunktes Mülheim mit der Verteilfunktion ins innerstädtische Netz.

2.) Neuer Haltepunkt „Kalk West“ in Köln (S, R) Erläuterung: Kalk als expandierender Stadtteil – bessere Erschließung für / durch den SPNV.

3.) Schneller Zubringerverkehr an die Linie 4, z.B. von Altenberg-Odenthal-Schildgen bis zum Wiener Platz

Erläuterung: keine direkte Anbienung aus der Richtung Altenberg / Odenthal / Schildgen, zum Umstieg auf SB 4 aus Richtung RBK; Fahrgäste müssen min. 1 x umsteigen.

4.) Schneller Zubringerverkehr an die Haltepunkte der RB 25 aus/in die Kreise RBK/OBK/RSK

Erläuterung: trichterförmige Erschließung der ländlichen Region des OBK/RBK/RSK mit einer Sammelfunktion des neuen Haltepunktes Overath Vilkerath.

5.) Optimierung der Zubringerverkehre zur RB 48 / RE 7

Erläuterung: die Optimierung des Zubringerverkehres legt den Fokus auf ein Schnellbussystem aus Richtung Wermelskirchen via Burscheid zum Bahnhof Opladen. Eine weitere Fortführung in östliche Richtung des Schnellbusses in Richtung Oberbergischer Kreis ist ergänzend auch im Gespräch.

6.) Erhöhung der Kapazitäten auf den Schienenstrecken S 11, RB 25, RB 48 und RE 7 und den KVB-Linien sowie der bereits bestehenden Zubringerverkehre mit Bussen

Erläuterung: Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten sind die Kapazitäten des SPN erschöpft. Über eine Kapazitätserhöhung, d. h. den Einsatz von anderen Zugkonstellationen und in Teilen von Taktänderungen lassen sich dort ggf. Verbesserungen erzielen, Thematisch ist hier auch der NVR Adressat, Ähnliches gilt im Bereich der Buszubringerverkehre in den HVZ

Langfristige Maßnahmen (Realisierung 10 Jahre +)

7.) Verlängerung der KVB-Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch (im Vorlauf: Taktverdichtung)

8.) Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld inkl. Bau einer P+R-Anlage

Neben den o.g. Maßnahmen des ÖPNV wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den angrenzenden Kommunen des RBK und der Stadt Leverkusen, folgende Radschnellwegeverbindungen (basierend auf der Ratsvorlage 1047/2013), zu planen:

Eine Radschnellwegverbindung

  • von Bergisch-Gladbach in die Kölner Innenstadt(LFN 15)
  • von Rösrath in die Kölner Innenstadt (LFN 18)
  • von Leverkusen in die Kölner Innenstadt (LFN 16)

Zu den ersten beiden Routen gibt es bereits einen korrespondierenden Beschluss des Rheinisch-Bergischen Kreistages.

Bei der Prüfung der oben genannten Maßnahmen ist auf das Zusammenspiel mit den folgenden bereits beschlossenen, bzw. in der Beratung befindlichen Vorlagen und Konzepten zu achten:

  • Luftreinhalteplan (4348/2011)
  • LKW-Führungskonzept (1460/2012)
  • Integriertes Klimaschutzkonzept (AN/0611/2014)
  • Lärmaktionsplanung (2422/2015)
  • ÖPNV-Bedarfsplan (AN/1833/2015)
  • Nahverkehrsplan (1614/2016)
  • Umweltzone (u.a. 1425/2012)
  • Grow Smarter (0727/2016)
  • Beschlüsse der BV Mülheim vom 05.09.2016 (AN/1328/2016, AN/1330/2016 und AN/1331/2016)

Begründung

Köln ist nicht nur die größte Stadt in NRW, sondern gleichzeitig Mittelpunkt der größten Wachstumsregion in Nordrhein Westfalen. Aufgrund dieses Wachstums werden die einzelnen Kommunen die Aufgaben der Zukunft nicht im Alleingang bewältigen können. Regionale Zusammenarbeit wird daher künftig noch wichtiger. Ziel dabei ist, die Region als Wirtschaftsstandort nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen und zu stärken. Ein Kriterium für das Funktionieren eines Wirtschaftsstandortes ist die Erhaltung bzw. Schaffung guter Mobilitätsangebote. Im internationalen Wettbewerb wird eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur und das Mobilitätsmanagement daher ein entscheidender Standortvorteil für eine Metropolregion sein. Die Stadt Köln und der RBK mit seinen Kommunen sind daher gefordert, die notwendigen Verkehre entsprechend zu organisieren.

Eine grenzüberschreitende, regionale Zusammenarbeit ist dabei mehr als sinnvoll. Denn eine wachsende Stadt Köln und immer neue Siedlungsgebiete in den angrenzenden Kreisen lassen nicht nur die Wirtschaftsverkehre, sondern auch die Pendlerverkehre stetig ansteigen. Diese belasten nicht nur die Innenstadt, sondern – im besonderen Maße als Durchgangsverkehr – auch die Vororte. Hinzu kommen die Anforderungen aus dem Lärm-Aktionsplan und dem Luftreinhalteplan mit entsprechend rechtlicher Verbindlichkeit.

Um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen bedarf es einer Optimierung der Verkehre. Nur ein ausgewogenes Angebot der Verkehrsträger kann der wachsenden Belastung wirksam entgegenwirken.

Nachdem entsprechende Maßnahmen für schienengebundenen Verkehre, im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplanes, bereits angemeldet wurden, sollen korrespondierend dazu ergänzende Maßnahmen zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Stadtgebiet Köln beschlossen und umgesetzt werden.

Neben der Optimierung des ÖPNV soll als weiteres Instrument die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden. Denn eben dem ÖPNV bietet das Fahrrad ein erhebliches Potenzial Verkehre zu verlagern. Insbesondere mit E-Bikes/Pedelecs können schnell und bequem auch größere Strecken zurückgelegt werden. Die adäquate Nutzung dieses Verkehrsmittels auch im Pendlerverkehr setzt jedoch eine entsprechende Infrastruktur voraus.
Die Maßnahmen, die das Stadtgebiet Köln betreffen, werden nun dem Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig werden die Maßnahmen, die den Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, dem Ausschuss für Verkehr und Bauen des Kreistages zur Beschlussfassung vorgelegt.


TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen

Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim, gemeinsam mit dem NVR und dem Rheinisch-Bergischen Kreis, beim Land NRW sowie beim Bund vorzustellen, um weitere Planungsschritte anzustoßen und das Projekt weiter voranzutreiben.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beauftragt, gemeinsam mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) eine Untersuchung zum Bahnhof Köln-Mülheim zu beauftragen, welche „eine Fahrplanstudie und die notwendigen Infrastrukturkosten für einen RRX-Halt in Köln-Mülheim ermittelt (…).“

Das RRX-Zielkonzept sieht perspektivisch einen 15-Minuten Takt zwischen Köln und Dortmund vor, der durch vier verschiedene Linien bedient werden soll.

Zur Umsetzung des Beschlusses haben Stadt Köln und NVR am 17.12.2015 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage der NVR federführend eine Ausschreibung der notwendigen Leistungen vorgenommen und am 31.03.2016 letztlich die Bietergemeinschaft „Vössing GmbH“ (Projektleitung), „IVV GmbH & Co KG“, „SMA und Partner AG“ in Verbindung mit einem Subunternehmer („Via Consulting & Development Engineers GmbH“) mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt hat.

Nachdem erste Ergebnisse bereits Ende 2016 vorlagen, konnten die Arbeiten an der Machbarkeitsstudie inzwischen komplett abgeschlossen werden. Demnach ist die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig.

Durch die Errichtung eines zusätzlichen Gleises nebst Bahnsteig im unmittelbaren Bahnhofsbereich von Mülheim lassen sich, neben der RE7, drei RRX-Halte pro Stunde ermöglichen (untersuchter Maximalfall).

Ohne jegliche infrastrukturelle Anpassungen (untersuchter Minimalfall) kann allerdings nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen. Die anderen Linien müssten hingegen durchfahren.

Für die Sicherung des Projekts RRX-Systemhalt in Köln-Mülheim war es von elementarer Bedeutung, dass erste Ergebnisse noch vor der Verabschiedung des neuen Schienenwegeausbaugesetzes durch den Bundestag im Dezember 2016 vorlagen. Denn im Gesetzesentwurf zur Änderung des Schienenwegeausbaugesetzes über das der Bundestag im Dezember entscheiden sollte, war der RRX-Systemhalt zunächst nicht enthalten. Durch das Einspeisen der ersten Ergebnisse (Machbarkeit und positiver Nutzen-Kosten-Faktor) in die Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundestages zum Ausbaugesetz, konnte der RRX-Systemhalt Köln-Mülheim rechtzeitig vor dem Bundestagsbeschluss als Bestandteil in das als vordringlich eingestufte RRX-Gesamtpaket verankert werden.

Herr Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des NVR, wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in der Sitzung präsentieren und vorstellen, welche weiteren Schritte sich nun aus diesen ableiten lassen.

Bergisch Gladbacher Straße im Wahlkampf

Wir sind wieder Wahlkampfthema: Wie schon im OB-Wahlkampf 2015 hat sich die SPD auf die Wahlplakate geschrieben, dass sie sich um saubere Luft an der Bergisch Gladbacher Straße kümmern will.

Das finden wir grundsätzlich toll! Wir hoffen nur, dass das Kümmern nun auch bald in Taten übergeht. Schließlich regierte die SPD in Köln-Mülheim und NRW in den letzten 20-30 Jahren fast immer mit und so lange gibt es die Probleme auf der Bergisch Gladbacher Straße schon.

Richtig ernst wird es aber jetzt, da u.a. der von uns „angeforderten“ Passivsammler gezeigt hat, dass die Emissionswerte auf der Bergisch Gladbacher Straße alle EU-Richtlinien sprengen. Aktuell ist deshalb eine erfolgsversprechende Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Es muss also in jedem Fall etwas getan werden – aber das muss im Wahlkampf ja nicht erwähnt werden…

Kein Fußweg über die Strunde

Leider wurde unsere Forderung nach einem Fuß- und Radweg zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Burgwiesenstraße über die Strunde und durch die Wiesen abgelehnt. Die Verwaltung begründet dies mit dem dortigen Naturschutz. Das können wir einerseits verstehen, weil wir das Naturschutzgebiet natürlich auch sehr schätzen. Andererseits ist aber gerade das der Grund, weshalb wir das Gebiet für Fußgänger und Radfahrer zugänglich machen wollten. Die Regelung ist aber leider eindeutig, deshalb können wir diese Forderung vorerst nicht weiter verfolgen.


Mitteilung aus der  20. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 13.03.2017, 17:00-17:45 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln. (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 10.2.8: Fuß- und Radweg Maria-Himmelfahrt-Straße/Burgwiesenstraße

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 18.01.2016 zu prüfen, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der dortigen Grün- und Freifläche nicht beeinträchtigt wird.

Für die Beantwortung der Fragestellung, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann, müssen maßgeblich zwei planungsrechtliche Aspekte betrachtet werden:

1) Anforderungen an das Naturschutzrecht und die Wasserrahmenrichtlinie

Der betreffende Weg liegt im Geltungsbereich des geschützten Landschaftsbestandteiles „LB 9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide“ des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Schutzzweck dieses geschützten Landschaftsbestandteiles besteht in der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Erhaltung von Fließwassersystemen und Bachauenlandschaften, so wie in der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes durch Erhaltung vorhandener Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft.

Das Vorhaben verstößt gegen die für diesen geschützten Landschaftsbestandteil geltenden Verbote. Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht in Aussicht gestellt werden, da eine Befreiung nur zu erteilen ist wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Zu 1.: Dies kann hier nicht angewendet werden. Das öffentliche Interesse zur Anlage eines Fuß- und Radweges überwiegt hier eindeutig nicht gegenüber dem öffentlichen Interesse „Naturschutz“. Bei dem LB 9.02 handelt es sich um eine der wenigen Naturrauminseln im Siedlungsbereich mit außerordentlicher orts- und landschaftsbildprägenden kulturhistorischen Bedeutung und einem Lebensraum, der von besonderem Wert für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist. Alleine der Bau einer Brücke über den Strunderbach würde hier eine gewaltige Beeinträchtigung bedeuten. Im Gegenzug besteht bereits eine als Rad- und Fußwegeverbindung zu nutzende Verbindung von der Burgwiesenstraße über die Ferdinand-Stücker-Straße zur Maria-Himmelfahrt-Straße., welche asphaltiert und beleuchtet ist. Der Streckenunterschied beträgt nur ca. 130 Meter.

Zu 2.: Die Abweichung würde auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung führen, da eine Wegeverbindung wie oben aufgeführt bereits besteht. Die Maßnahme ist auch nicht mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren.

Daher werden die Befreiungsvoraussetzungen für die Maßnahme seitens der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Köln nicht gesehen.

Der geplante Wegeausbau liegt im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Daher wäre die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG und damit die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) notwendig.

Zu beachten sind zusätzlich die Bestimmungen des besonderen und allgemeinen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Diese sind in einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu würdigen. Ferner sind für den Bau einer neuen Brücke über den Strunderbach außerdem die Richtlinien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.

2) Aufstellung eines Bebauungsplanes

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes würde die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation neu geordnet werden. Hierbei würde das zu schaffende Baurecht für die Wegeverbindung Bestandteil bzw. Ergebnis der städtebaulichen Abwägung sein. Der geplante Weg erhält eine städtebaulich, übergeordnete Bedeutung als Komplettierung einer von Norden nach Süden verlaufenden Wegeverbindung. Er würde im Norden an die Grünverbindungen nördlich der Bergisch Gladbacher Straße anschließen, die in die neu errichtete öffentliche Grünanlage des Wohngebietes Hülsenweg (Bebauungsplan Nr. 72499/05, „Hülsenweg in Köln-Höhenhaus“) münden. Im Süden schließt der Weg an die Freiräume südlich der Burgwiesenstraße an.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der der Beirat der unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen ist, wird die Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich werden.

Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf Grundlage der aktuellen bauplanungsrechtlichen Ausgangssituation die Anlage eines Weges nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die Bezirksvertretung Mülheim, die in ihrer Sitzung am 10.12.2007, die Einrichtung dieser Verbindung aus Gründen des Landschaftsschutzes bereits schon einmal abgelehnt hatte.

Nichts Neues aus dem Verkehrsausschuss

In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Köln am 6.12.2016 wurde der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken!“ bis zur Sitzung am 31.01.2017 zurückgestellt.

Aus dem Protokoll der Sitzung vom 31.01.2017 heißt es nun:

Hinweis: Das Thema wird erst wieder beraten, wenn eine neue Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.

Es gibt also nichts Neues – wir hoffen, dass sich das bald ändert!