Einladung zum Beschwerdeausschuss der Stadt Bergisch Gladbach

Sehr geehrte Frau Glück!

Mit einer E-Mail vom 04.07.2014 übersandten Sie unter anderem auch der Stadt Bergisch Gladbach namens und im Auftrag des Arbeitskreises  „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. einen Forderungskatalog, dessen Umsetzung zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Kölner Stadtteil Holweide beitragen soll.

Als Adressaten haben Sie auch den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt angesprochen. Dieses Ratsgremium erscheint mir am geeignetsten zu sein, um Ihr Anliegen in den hiesigen politischen Raum zu tragen. Ich habe daher keine Bedenken, Ihren Vorgang als Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen zu werten.

Damit eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 29.10.2014 möglich wird, muss ich Sie aber bitten, mir Ihren Antrag noch einmal ausgedruckt und von Ihnen persönlich unterschrieben zuzusenden. Diese Formalie ist notwendig, da es nicht möglich ist, einen Bürgerantrag rechtssicher per E-Mail zu stellen.

Nach Eingang Ihres Schreibens werde ich Sie dann förmlich für die Sitzung einladen.

Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Bergisch Gladbach
BM-13/ Zentrale Stelle für Anregungen und Beschwerden


05.08.14

Sehr geehrte Frau Glück!

Gestern hat mich das von Ihnen unterzeichnete Exemplar Ihres Bürgerantrages erreicht. Dieser wird nunmehr Gegenstand der kommenden Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden der Stadt Bergisch Gladbach am 29.10.2014 sein.

Ich lade Sie ein, an dieser Sitzung teilzunehmen. Sitzungsbeginn ist voraussichtlich 17:00 Uhr, Sitzungsort der Ratssaal des Rathauses Bensberg. Sie werden möglicherweise Gelegenheit erhalten, Ihr Anliegen gegenüber dem Ausschuss mündlich kurz (maximal fünf Minuten) darzulegen. Damit verbunden ist das Recht der Ausschussmitglieder, Fragen an Sie zu richten. Nach Abschluss Ihres Vortrages können Sie sich jedoch nicht an der anschließenden Beratung/ Diskussion im Ausschuss beteiligen. Am Ende der Beratungen werden Sie aber Gelegenheit haben, noch einmal eine kurze, abschließende Stellungnahme (maximal drei Minuten) abzugeben.

Über die Sitzung wird eine Niederschrift erstellt, dessen Ihre Angelegenheit betreffenden Auszug Sie von mir unaufgefordert übermittelt bekommen.

Ich weise Sie darauf hin, dass zur Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses Unterlagen erstellt werden, die über das Internet für die Öffentlichkeit verfügbar sind. Diese sind dann über die Homepage der Stadt Bergisch Gladbach für jedermann vollständig einsehbar. Zudem werden gedruckte Exemplare unter anderem der Presse ausgehändigt, um die nach der Gemeindeordnung gebotene Einbindung der Öffentlichkeit sicherzustellen. Die gedruckten Sitzungsunterlagen können etwa eine Woche vor dem Termin auch in der Stadtbücherei und beim Bürgerbüro Stadtmitte eingesehen werden.

Sofern Sie zum Verfahren weitere Fragen haben, können Sie mich unter meiner Telefonnummer anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Bergisch Gladbach
BM-13/ Zentrale Stelle für Anregungen und Beschwerden

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