Wenig Neues aus der BV: Noch keine Verbesserungsmaßnahmen für Holweide

In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 10.07.2017 wurde unter anderem eine Anfrage zum Umsetzungsstand der Verbesserungsmaßnahmen für Holweide von der Verwaltung beantwortet.

Bezüglich der Fragen, ob schon Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. kurzfristig umgesetzt werden, verweist die Verwaltung lediglich auf das interkommunale Konzept, das derzeit durch die Ausschüsse getragen wird.

Ferner wird erläutert, dass es zwar Planung für die Lärmreduktion gibt (Lärmaktionsplan), aber die Bürger keinen rechtlichen Anspruch auf die Umsetzung haben.

Wenigstens gibt es im Hinblick auf die überschrittenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte auf der Bergisch-Gladbacher-Straße eine kleine Hoffnung für die Anwohner: Die Deutsche Umwelthilfe klagt aktuell gegen das Land NRW und hat ein Verfahren bereits in erster Instanz gewonnen. Für den Luftreinhalteplan Köln wird ein ähnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen erwartet.


22. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 10.07.2017, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 10.2.3: Umsetzung des Beschlusses der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach 

hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung am 07.11.2016, TOP 7.2.3 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. „Hat die Verwaltung erste Maßnahmen zur Lärm-und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vorbereitet?“

2. „Welche Maßnahmen sind sehr kurzfristig umzusetzen, um die Situation für die Anwohner zu verbessern?“

3. „Wie sind mögliche rechtliche Folgen für die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen für die Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren überhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen?“

Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2

Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: „Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ mit der Session-Nummer 1007/2017, die dem Verkehrsausschuss am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim geht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3

Lärmschutz

In der Norah-Studie („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“) wurde in einer der umfangreichsten Untersuchung die Auswirkungen von Flug-, Straßen-und Schienenverkehrslärm dargestellt. In ihr wurden die langfristigen Wirkungen von Verkehrslärm auf Gesundheit, Lebensqualität und die kindliche Entwicklung im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Studie zu den Krankheitsrisiken befasste sich mit der Fragestellung, wie stark sich chronischer Verkehrslärm auf die Gesundheit der erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. Für alle drei untersuchten Verkehrsarten (Flug-, Schienen-und Straßenverkehr) konnte in der Studie ein Zusammenhang mit dem Auftreten eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und einer Depression festgestellt werden. Dieser war allerdings nicht für jede Lärmart und jedes Krankheitsbild gleich stark ausgebildet.

Mit dem Gesetz zur „Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ wurde im Jahr 2005 die EU-Umgebungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mildern. Der Gesetzgeber sieht für die Lärmminderungsplanung einerseits die Erfassung der Lärmsituation mittels Lärmkartierung und andererseits eine hierauf basierende Lärmaktionsplanung vor. Der Lärmaktionsplan bewertet die Lärmsituation und plant Lärmminderungsmaßnahmen, um den Umgebungslärm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen können. Der Lärmaktionsplan soll in Maßnahmen münden, die dazu führen, dass die Gesamtbelastung, insbesondere in den Gebieten, in denen die Auslösewerte (für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex L DEN 70 dB(A), für den Nacht-Lärmindex L Night 60 dB(A)) reduziert wird. Der Lärmaktionsplan wurde mit dem „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Offenlage dieses Lärmaktionsplanes beschlossen.

Ergänzend ist im Hinblick auf die Fragestellung darauf hinzuweisen, dass es einen Anspruch der Bürger auf Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nicht gibt. Auch eine Klagemöglichkeit von Betroffenen gegen Lärmaktionspläne ist nicht gegeben.

Luftreinhaltung

Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte der 39. BIm-SchV Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Land NRW die Klage verlieren wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf vom 13. September 2016 liegt bereits vor. Das Land hat gegen das Urteil Revision eingelegt, welche durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassen wurde. Ein ähnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen ist für den Luftreinhalteplan Köln zu erwarten.

Des Weiteren hat die EU-Kommission im Juni 2015 ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in Bezug auf Stickstoffdioxid gegen Deutschland eingeleitet.

Die gesundheitlichen Effekte erhöhter Feinstaub und Stickstoffdioxidbelastungen reichen von Beeinträchtigung der Atemwege, eine Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkrankungen wie Husten und Bronchitis, und Wirkungen auf Herz und Kreislauf. Bei langfristiger Belastung konnte eine Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs) und eine Zunahme der Häufigkeit von chronischen Atemwegsbeschwerden festgestellt werden. Vor allem im Hinblick auf die gesundheitsschädliche Wirkung nach inhalativer Aufnahme von Feinstaub und Stickstoffdioxid müssen alle sich bereits in Planung und Durchführung befindlichen Maßnahmen, die Auswirkungen auf eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung haben, weiter verfolgt werden.

An dem Messpunkt auf der Bergisch Gladbacher Straße wird nur die Stickstoffdioxidbelastung gemessen. Im Jahr 2015 wurde ein Jahresmittelwert von 42 μg/m³ gemessen, und im Jahr 2016 noch 41 μg/m³. Der Grenzwert der 39. BImSchV liegt bei 40 μg/m³. Da selbst an dem höchsten Belastungsschwerpunkt am Clevischen Ring keine Überschreitung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte (PM10) festgestellt wird, kann auch an der Bergisch Gladbacher Straße davon ausgegangen werden, dass keine Überschreitung der PM10-Belastung vorliegt.

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