Bebauung Kochwiesenstraße – das geht wohl auch ohne Verkehrskonzept?

Nach 5 Jahren Sendepause melden sich die Planungen für die „Blockinnenbebauung Kochwiesenstraße“ zurück. Zwischenzeitlich haben sich Verwaltung und Gerichte offenbar intensiv mit den Themen auseinandergesetzt. Nun gibt es endlich ein weiterhin kein Verkehrskonzept und die Staus auf den Zubringerstraßen der Bergisch Gladbacher Straße erfreuen die Anlieger wie bisher. Dem Rat wurde jetzt aber schon mal empfohlen, den geänderten Bebauungsplan zu beschließen – u.a. weil die Einwände zum Thema Verkehr nicht berücksichtigt wurden.

Wir erinnern uns an folgendes Versprechen „von damals“:

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.

Und dann war da ja noch eine andere Ankündigung:

Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist.

Na dann sollte es ja bald was werden mit dem Verkehrskonzept! Wir bleiben gespannt!


42. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 27.01.2020, 17:05 Uhr bis 18:30 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 9.2.3: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend die Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs 73480/06; Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet im Blockinnenbereich zwischen Kochwiesenstraße im Osten, Burgwiesenstraße im Süden, Ferdinand-Stücker-Straße im Westen und Schweinheimer Straße im Norden in Köln-Holweide — Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2. den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

[…] Die vorsorglichen Hinweise des Gerichts zum Umlegungsverfahren und dem Verkehrsaufkommen einer viergruppigen Kindertagesstätte zu Lasten der Wohngrundstücke wurden untersucht, aufgenommen und finden sich in der Begründung wieder.

Satzungsbegründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

4.4 Erschließung

4.4.1 Verkehrserschließung

Das Baugebiet wird über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen. Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs-und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet.

Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet „Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden.

Die Verkehrsuntersuchung prüfte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist.

Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen.

Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg. Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus.

Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell-und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten.

Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehrenvon unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering.

Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt wird. Insgesamt trägt das dazu bei, dass der Verkehrsfluss verbessert wird. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich wird eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad-und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung wird hier nicht erfolgen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 73480/06–Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide – eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage (hier nur der verkehrsrelevante Teil)

1.2 Lärmimmissionen:

Durch den Bau von 52 Wohneinheiten und einer Kindertageseinrichtung erhöht sich der Straßenlärm, welcher den Anwohnern nicht zuzumuten ist. Lärm verursacht Entwicklungsschäden bei Kindern.

Entscheidung durch den Rat: Kenntnisnahme

Begründung:

Die Lärmimmissionen sind kein auschlaggebender Teil, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Planungsbegründung. Im Urteil des OVG Münster zum Normenkontrollverfahren vom 15.11.2017 wird auf S. 13 angemerkt: „Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei einer weiteren Planung die Immissionen in den Blick zu nehmen wären, die durch den Verkehr bedingt sind, den ein viergruppige Kindertagesstätte zulasten der Wohngrundstücke im Plangebiet auslöst“.

Zur Überprüfung der Verkehrsprognose wurde die Verkehrsuntersuchung zu einem vergleichbaren Einfamilienhausgebiet in der näheren Umgebung in Köln-Buchheim herangezogen. Das Gutachten liegt der Akte bei. Der Sachverhalt wurde zusammenfassend auf Seite 26 im Umweltbericht der Satzungsbegründung zum Bebauungsplan unter dem Punkt 5.2.6.2 „Lärm, Straßenverkehrslärm“, eingearbeitet.

1.4 Verkehrsaufkommen und Parkraummangel

Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die geplante Ringstraße und die entstehenden Wohneinheiten sowie der Kindertagesstätte durch den Bring- und Holverkehr. Gleichzeitig entsteht ein Mangel an Parkraum.

Entscheidung durch den Rat: Keine Berücksichtigung

Begründung: Das Verkehrsaufkommen und der Parkraummangel sind keine Bestandteile, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung.

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