Bezirksvertretung Mülheim trifft Beschluss zum Bebauungsplan „Kochwiesenstraße in Köln-Holweide“

Bei der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 01.12.2014, 17:10 Uhr bis 18:35 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln wurden laut Protokoll unter anderem Beschlüsse zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße getroffen.


10.2.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide 2868/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

  1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte Abgrenzung des Bebauungsplanes „Kochwiesenstraße“ (siehe Anlage 2), um den Bereich 4 der ehemaligen „Baumwollbleicherei“, den Bereich 3 „Unterer Wichheimer Kirchweg“ und Teile des Bereiches 1 „Kaspar-Düppes-Straße“ im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
  1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
  1. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Abraham.

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Übersicht Planbereiche

Anlage 3: Satzungsbegründung

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

Anlage 5: Bebauungsplan

Anlage 6: Plan ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich

Anlage 7: Abwägungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2002

Anlage 8: Niederschrift Bürgerbeteiligung 2002

Anlage 9: Stellungnahmen Behörden 2010

Anlage 10: Stellungnahmen Offenlage 2013

Anlage 11: Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung 11.12.2013


Zum Thema „Verkehr in Holweide“ sind besonders folgende Punkte interessant:

Anlage 10 – Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 73480/06 „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 2, 2. Verkehr

(In Grün Aussagen, dass der Mehrverkehr problemlos ist; in Rot Aussagen, dass Holweide schon jetzt hoch belastet ist; in Blau Ankündigungen zur Besserung)

Das Baugebiet soll über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen werden.

Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet. Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet “Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden. Die Verkehrsuntersuchung sollte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen untersuchen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist. Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen. Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg vorhanden.

Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus. Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell- und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten. Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehren von unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering. Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt werden soll und insgesamt dazu beitragen soll, den Verkehrsfluss zu verbessern. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich soll eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad- und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung soll hier nicht erfolgen.

Anlage 11: Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 5, Punkt 12

Weiterhin hinterfragt Herr NN nochmals die Aussage, dass 52 Wohneinheiten keinen zusätzlichen Verkehr verursachen würden. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.


Anmerkung zum zugesagten Verkehrskonzept: Die Zustimmung der Bezirksvertretung zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße wurde am 01.12.2014 erteilt. Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist. Der Beschluss wurde also ohne vorliegendes Verkehrsgutachten auf Basis der in Anlage 10 erläuterten widersprüchlichen Aussagen zur Verkehrssituation getroffen.

Ein Kommentar

  1. Ehlen sagt:

    Versprochen , gebrochen. Das kennt man ja zu Genüge aus der Politik.
    Gruß
    Willi Ehlen

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